MeToo-Debatte Arbeitsplatz: Keine Toleranz für sexuelle Belästigung

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Was ist noch ein harmloser Flirt und wo fängt die sexuelle Belästigung an? Der Gebäudedienstleister Niederberger in Berlin hat sich im Rahmen der MeToo-Debatte klar positioniert und setzt auf ein Arbeitsklima, in dem obszöne Witze und zweideutige Sprüche nicht toleriert werden.

Niederberger Gruppe Berlin
Bei dem Berliner Gebäudedienstleister Niederberger werden die Aufgaben nach tatsächlicher Kompetenz und Fähigkeiten und nicht nach Rollenbildern verteilt. - © Niederberger Gruppe Berlin

Eine Nulltoleranz-Politik in der MeToo-Debatte ist für Susanne Norgall, Betriebsrätin des Gebäudedienstleisters Niederberger in Berlin, eine der wichtigsten Aufgaben für den Arbeitgeber: „Arbeitnehmer haben ein Arbeitsklima verdient, in dem obszöne Witze, ein Klaps auf den Hintern und zweideutige Sprüche nicht toleriert werden. Und damit meine ich ausdrücklich beide Geschlechter. Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine miese, sondern auch eine strafbare Handlung, die vom Arbeitgeber zu einhundert Prozent ernst genommen werden muss. Und sie fängt nicht erst mit einer Grapsch-Attacke an, sondern schon bei anzüglichen Bemerkungen gegenüber des anderen Geschlechts.“

Schmaler Grat zwischen Belästigung und Spaß

Der Grat zwischen Belästigung und Spaß ist schmal, das weiß auch Norgall: Ein unverkrampfter Umgang unter Kollegen muss möglich, ein humorvoller Spruch und gemeinsames Lachen erlaubt sein, solange niemand gekränkt, angemacht oder vorgeführt wird. „Grenzüberschreitungen sind ein ironischer Unterton, zweideutige Gesten oder ein unangebrachter Körperkontakt“, wird sie deutlich und bringt es auf den Punkt: „Wer trotzdem eine unangemessene Haltung gegenüber seinen anders geschlechtlichen Kollegen an den Tag legt, riskiert eine Abmahnung oder schlimmstenfalls seine Kündigung.“

Die Mitarbeiter müssen ihre Rechte kennen

Viel hängt deshalb von der Aufklärung ab. Die Betriebsrätin macht sich seit Jahren stark für Präventionsarbeit bei Niederberger: „Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen schon im Vorfeld ergreifen. Prävention gehört zu ihren allgemeinen Schutzpflichten und sollte in jedem Betrieb vorhanden sein. Jeder Mitarbeiter, jeder Azubi muss seine Rechte und Ansprechpersonen kennen, wie im Fall der Fälle zu verfahren ist“. Zu ihren Präventionsmaßnahmen gehören unter anderem Schulungen zur Sensibilisierung, Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit sexueller Belästigung, verpflichtende Fortbildungen für Mitarbeiter mit Personalverantwortung sowie Aushänge zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Aufgaben nach Kompetenz verteilen

Dass bei dem Berliner Gebäudedienstleister die Aufgaben nach tatsächlicher Kompetenz und Fähigkeiten und nicht nach Rollenbildern verteilt wird, zeigt die hohe Frauenquote im Unternehmen: Der Frauenanteil liegt inzwischen bei 67 Prozent, davon in Führungsposition bei 51,3 Prozent. „In den vergangenen Jahren erlernen immer mehr Frauen unser Handwerk. Noch in den 70er-Jahren, als unser Betrieb eröffnet wurde, war das ganz anders. Damals war der Beruf des Gebäudereinigers traditionell ein Männerjob“, begründet Norgall diese Entwicklung. Die Förderung der weiblichen Belegschaft lässt sich Niederberger Berlin aber einiges kosten: Im vergangenen Jahr wurden erneut mehr als 22.000 Euro speziell für die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und für deren Vorbereitung auf Führungsaufgaben ausgegeben.