Auf Baustellen, beim Modell- und Formenbau, in der Elektronik und Orthopädie sowie beim Laminieren oder 3D-Druck – Epoxidharze sind aus vielen Bereichen kaum wegzudenken. Doch ein Kontakt mit der Haut verursacht Hautreizungen und Kontaktekzeme. Eine neue DGUV Information zeigt, wie Betriebe ihre Mitarbeiter schützen.

Epoxidharze und Epoxidharzsysteme bestehen meist aus zwei Komponenten, einem Reaktionsharz und einem Härter, die vor dem Einsatz in einem vorgegebenen Verhältnis gemischt werden müssen.
Der Anwender selbst startet somit eine chemische Reaktion, durch die dann der Kunststoff mit den gewünschten Eigenschaften entsteht. Je nach den konkreten Anforderungen im Einsatz kommen Lösemittel und Zusatzstoffe hinzu wie Pigmente, Reaktionsbeschleuniger oder Weichmacher.
Kontaktallergie: Hände und Unterarme sind besonders gefährdet
Die hohe Reaktivität der Komponenten vor ihrer Aushärtung ist gleichzeitig für die gesundheitsschädigenden Wirkungen verantwortlich. Die Inhaltsstoffe von Epoxidharzen zeigen ein hohes sensibilisierendes Potenzial, das heißt, sie führen zu Hautreizungen und wirken ätzend. Auf der Liste von Auslösern für durch den Beruf bedingte allergische Hauterkrankungen stehen Epoxidharze weit oben. Typisch ist die sogenannte epoxidharzinduzierte Kontaktallergie, die sich durch starke Hautekzeme an Händen und Unterarmen zeigt.
Entscheidend für eine Prävention ist daher ein konsequenter Hautschutz. Denn gerade von den Epoxidkomponenten ist bekannt, dass bereits ein kurzer Hautkontakt ausreicht, um eine Sensibilisierung auszulösen. Dann führt jeder weitere Hautkontakt zu einer Entzündungsreaktion der Haut, die meist als allergisches Kontaktekzem diagnostiziert wird.
Schutzhandschuhe: Für Epoxidharze nur geeignete Materialien und Modelle verwenden
Die neue DGUV Information geht ausführlich auf den Hand- und Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege ein. Chemikalienschutzhandschuhe, lange Ärmel und lange Hosen sind unverzichtbar. Der Handschuh muss jedoch sorgfältig gewählt werden. Die DGUV rät bei Tätigkeiten mit nicht-lösemittelhaltigen Epoxidharzprodukten zu Butyl- oder Nitrilkautschuk, aber selbst aus diesen Produktgruppen sind nicht alle Modelle für alle Epoxidharzsysteme automatisch geeignet. Empfohlen wird, sich auf wingisonline.de per Stichwort „Epoxid“ zu informieren.
Je nach Tätigkeit und Ausmaß der Gefährdung können weitere PSA-Komponenten erforderlich werden wie Ärmelschoner, Stulpen, Schürzen oder ein Ganzkörperoverall. Besteht die Gefahr von Spritzern oder Stäuben, kommen Augen- und Gesichtsschutz sowie Atemschutz hinzu. Auch eine penible Hygiene – sowohl individuelle Körperhygiene wie Sauberkeit am Arbeitsplatz – tragen dazu bei, die Gefährdungen zu senken.
Epoxidharze mit Vorsicht anwenden: Ein Hautkontakt reicht für lebenslange Folgen!
Besonders tückisch ist: Die Sensibilisierung durch Epoxidharz ist nicht reversibel oder heilbar, sie bleibt lebenslang bestehen. Selbst nach Abheilen eines Ekzems kann der betroffene Mitarbeiter auf Dauer in seinen Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sein. Denn schon der bloße Aufenthalt in einem Arbeitsbereich, in dem ein Kollege mit Epoxidharz arbeitet, kann ausreichen, die allergische Reaktion erneut auszulösen.
Nach vollständiger Aushärtung sind Epoxidharze unbedenklich, es besteht aber weitere Gefahr durch Stäube
Erst nach ihrer vollständigen Aushärtung sind Epoxidharze in aller Regel unbedenklich. Müsse sie jedoch weiterbearbeitet werden, kann es zu weiteren Gesundheitsgefährdungen kommen, etwa durch die beim Fräsen oder Schleifen entstehenden Stäube.
Die DGUV Information 213-116 „Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen“ ist imOktober 2024 mit einem Umfang von 124 Seiten erschienen. Sie informiert über
- die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung mit Bezug auf die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter
- die Vorgaben zum sicheren Arbeiten, vom Umfüllen, Abwiegen, Dosieren, Mischen und über das Vergießen bis hin zum Reinigen der Werkzeuge und dem ordnungsgemäßen Entsorgen der Abfälle
- den Schutz gemäß STOP-Rangfolge und mit vielen tätigkeitsspezifischen Maßnahmen, etwa zum Laminieren, Kleben, Nass- oder Pulverlackierung und Ähnliches
- die Beschäftigungseinschränkungen für Jugendliche, schwangere oder stillende Frauen
- die notwendige arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen
Praxistipp:
Manchmal sind es vermeintliche Kleinigkeiten, mit denen sich die Gefährdung senken lässt. Wer etwa bei niedriger Geschwindigkeit anmischt, verhindert Spritzer, und ein Auftragen mit langstieligen Werkzeugen hält die Substanz auf Abstand.