Lohn- und Gehalts-Check, Mindestlohn und Mitarbeitermotivation
Zum 1. Januar 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde, im Juli folgte die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro, seit 1. Oktober beträgt der Mindestlohn 12,00 Euro je Stunde. Was das für Handwerksbetriebe bedeutet, worauf sie bei Minijobbern achten müssen und was die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro langfristig bedeuten könnte, lesen Sie hier.

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Deutsche Mindestlohn-Tariftabellen(PDF, 183,68 kB)
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Das gilt rechtlich beim Mindestlohn(PDF, 82,44 kB)
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Lohn- / Gehaltsabrechnung(PDF, 96,84 kB)
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer in Deutschland steigt 2022 dreimal: Zum 1. Januar 2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde, zum 1. Juli 2022 weiter auf 10,45 Euro und zum 1. Oktober 2022 sogar auf 12,00 Euro in der Stunde.
Mit 12,00 Euro liegt der Mindestlohn im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld, in Luxemburg liegt er bei 12,73 Euro, in Frankreich bei 10,25 Euro, in Rumänien bei 2,84 Euro und in Bulgarien bei 2,00 Euro (Stand November 2021). Der neue Mindestlohn hat natürlich auch Auswirkungen auf Handwerksbetriebe. Was Firmenchefs beachten müssen:
Was bei tariflichen Mindestlöhnen gilt:
Nach wie vor können Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. ihre Vertreter über die in einer Branche gültigen tariflichen Mindestlöhne verhandeln und das Verhandlungsergebnis am Ende in einen Tarifvertrag schreiben, der für die Tarifpartner bindend ist. Tarifliche Mindestlöhne gelten laut Arbeitsrecht auch für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche, wenn sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden (§ 5 Tarifvertragsgesetz). Es kann aber regionale Beschränkungen geben. Auf dieser Basis war es rechtens, dass der gesetzliche Mindestlohn noch bis spätestens zum 31. Dezember 2016 vom tariflichen unterschritten wurde. Das ist seit 1. Januar 2017 nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt darf der Mindestlohn aus dem Tarifvertrag die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht mehr unterschreiten.
Was Arbeitgeber jetzt tun müssen:
Auf Arbeitgeber kommt zusätzliche Arbeit zu. „Unternehmer sollten bei Gehaltsbeziehern und Stundenlöhnern überprüfen, ob sie den neuen Mindestlohn einhalten und ob sie die Arbeitsverträge anpassen müssen“, sagt Rechtsanwalt Thomas G.-E. Müller, Arbeitsrechtler bei der Rechtsanwaltskanzlei Lutz und Abel in München. Denn wer den Mindestlohn unterschreitet, dem drohen bis zu 500.000 Euro Bußgeld, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. „Damit es keinen Streit gibt, sollten Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern reden und gegebenenfalls die Arbeitsverträge anpassen“, rät Müller.
Minijob-Grenze – was bei Minijobs zu beachten ist:
„Bei Minijobs sollten Unternehmen besonders auf die maximal mögliche Stundenzahl im Monat achten“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Jennifer Otto in Osnabrück. Hier eine kurze Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage ab 1. Januar 2022. Ab 1. Oktober 2022 verändert sich die Berechnung grundsätzlich (Minijob-Grenze wird an den Mindestlohn gekoppelt), sodass die maximale Stundenzahl im Monat erneut abnimmt:
bis Dezember 2021 | ab Januar 2022 | ab Juli 2022 | ab Oktober 2022 |
Bis 31. Dezember 2021 dürfen Minijobber noch 46,8 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie die 450-Euro-Grenze überschreiten (9,60 Euro x 46,8 Stunden = 449,28 Euro). | Ab 1. Januar 2022 dürfen Arbeitgeber mit ihren Minijobbern aufgrund des höheren Mindestlohns nur noch maximal 45,8 Stunden pro Monat vereinbaren, damit sie innerhalb der 450-Euro-Grenze bleiben (9,82 Euro x 45,8 Stunden = 449,76 Euro). | Ab 1. Juli 2022 dürfen Arbeitgeber mit ihren Minijobbern aufgrund des schon wieder gestiegenen Mindestlohns nur noch maximal 43,0 Stunden pro Monat vereinbaren, damit sie innerhalb der 450-Euro-Grenze bleiben (10,45 Euro x 43,0 Stunden = 449,35 Euro). | Ab 1. Oktober 2022 erhöht sich mit dem Mindestlohn auch die Minijob-Grenze, da diese dann an den Mindestlohn gekoppelt wird. Die neue Grenze liegt dann bei 520 Euro. Arbeitnehmer dürfen bei dieser Grenze noch maximal 43,33 Stunden pro Monat arbeiten (12 Euro x 130 / 3 = 520 Euro). |
Ausgenommen von der Minjob-Grenze sind nicht mit Sicherheit zu erwartende Einmalzahlungen. Wie Ecovis mitteilt, betrifft dies vor allem Prämien, Tantiemen oder Sonderzahlungen, auf die Arbeitnehmer keinen Anspruch haben oder die an bestimmte Ziele geknüpft sind. Diese Einmalzahlungen führen nicht zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Einmalzahlungen liegen höchstens in zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten vor
- Der Arbeitslohn innerhalb eines Kalenderjahres überschreitet nicht das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze
Für wen der gesetzliche Mindestlohn nicht gilt:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung,
- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
- Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
- Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient,
- Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
- ehrenamtlich Tätige.
Wer entscheidet, wie hoch der Mindestlohn künftig steigt?
Gemäß Informationen der „Deutsche Handwerks Zeitung“ (DHZ) wurde von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil klargestellt, dass über künftige Anpassungen der Mindestlohn-Höhe weiterhin die Mindestlohnkommission entscheiden soll. Die zahlreichen Reaktionen aus dem Handwerk zu dieser kontroversen Thematik hat für Sie die DHZ hier noch einmal übersichtlich zusammengefasst:
Welche langfristigen Auswirkungen der Mindestlohn von 12 Euro haben könnte:
Welche langfristigen Auswirkungen hat es, wenn der Mindestlohn auf 12 Euro steigt? In Deutschland verdienten kurz vor der Mindestlohn-Einführung etwa 8,6 Millionen Beschäftigte weniger als 12 Euro die Stunde – vorwiegend allerdings in den Branchen Gastronomie und Hotellerie sowie Logistik. „Branchen mit Tarifbindung sind dagegen überwiegend nicht betroffen. Die Stundenlöhne der Tarifverträge lagen hier größtenteils schon über 12 Euro pro Stunde“, erklärt Steuerberaterin Jennifer Otto. „Grundsätzlich verursacht der höhere Mindestlohn aber erst einmal höhere Personalkosten. Und höhere Löhne könnten in einigen Branchen einen höheren Anreiz für Mitarbeiter schaffen, in diesen Branchen zu arbeiten.“
Nicht so entspannt sieht das Thema dagegen Karl-Sebastian Schulte, Mitglied der Mindestlohnkommission und Geschäftsführer des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH). In einem Interview mit der „Deutschen Handwerks Zeitung“ bezeichnete er die Mindestlohn-Erhöhung als „bedrohlich und falsch“. „Ein gesetzlicher Mindestlohn von zwölf Euro verdrängt fast 200 Tarifverträge. Wir reden hier also über Bereiche, in denen Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam Vergütungen ausgehandelt haben, die aus guten Gründen nicht höher liegen, da sie andernfalls nicht tragfähig wären. Diese Vereinbarungen werden jetzt durch eine gesetzliche Vorgabe ausgehebelt“, so Schulte. „Die Situation jetzt ist deutlich sensibler als 2015. Durch Pandemie und Lieferkettenstörungen ist die Lage sehr fragil. Ich kann meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, welche langfristigen Folgen eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro für einzelne Gewerke und Regionen hätte.“ Das komplette Interview lesen Sie hier.
Erhöht ein Mindestlohn von 12 Euro die Baukosten?
Eine besondere Situation ergibt sich zudem für die Gewerke der Baubranche: Eine Umfrage unter den 15 Mitgliedsverbänden der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, die die unterschiedlichen Gewerke der Bau- und Ausbauwirtschaft repräsentieren, hat laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) gezeigt, dass sich die Mindestlohn-Anhebung auf 12 Euro bei einigen Branchenverbänden unmittelbar auf das Tarifgefüge für die einfachsten Bauhilfstätigkeiten auswirkt – mit Folgen auch für die Baukosten: „Die von der Ampelkoalition geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro wird aller Voraussicht nach auch zu einer Erhöhung der Baukosten in Deutschland führen“, prognostizierte Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, am 26. Januar 2022 in einer Pressemitteilung. „Der Gesetzgeber pfuscht mit der geplanten Erhöhung im wahrsten Sinne des Wortes den Bau- und Ausbauhandwerksbetrieben ins Tarif-Handwerk. Damit werden tarifliche Regelungen verdrängt und damit ohne Zweifel in die Tarifautonomie eingegriffen.“
Diese Verdrängung tariflicher Regelungen setze zudem auch die anderen Tarifgruppen für Facharbeiter oberhalb der 12 Euro unter Druck. In Folge dessen seien ebenfalls höhere Baukosten infolge der Mindestlohnerhöhung vorprogrammiert. „Wir bleiben daher bei unserer Ablehnung einer derart massiven Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns“, so Nachbauer. „Wenn es sein muss, dann sollte der gesetzliche Mindestlohns nur stufenweise erhöht werden.“