Betriebliche Altersvorsorge Corona: U-Kassen helfen in der Krise

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Innenfinanzierung in der Krise - wie Handwerksunternehmer und Mitarbeiter die betriebliche Altersvorsorge per Unterstützungskasse nutzen können. Der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V. (BV-pdUK) erklärt, wie das geht.

Mit der Unterstützungskasse die Innenfinanzierung stärken
Mit der Unterstützungskasse die Innenfinanzierung stärken. - © Khongtham-stock.adobe.com

Unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leiden Handwerksunternehmer besonders. Der Staat hilft mit vielen Krediten, Steuerstundungen und Kurzarbeitergeld. Eine Übersicht finden Sie hier: handwerk-magazin.de/corona. Wer dennoch in der Kreditklemme sitzt oder mit verschärften Kreditkonditionen kämpft, kann sich mithilfe seiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV) von innen heraus selbst finanzieren. Das gilt aber nur, wenn die bAV als pauschaldotierte Unterstützungskasse organisiert ist.

Die Mitarbeiter schützen und ans Unternehmen binden

Entlassungen und Gehaltskürzungen sind für Handwerksunternehmer meist das letzte Mittel, das sie zum Schutz ihres Betriebes einsetzen wollen - denn die persönliche Bindung an die Mitarbeiter ist meist hoch und ihr Schutz den Unternehmern wichtig. "Um ein Unternehmen zu retten, sollten vorher andere, nachhaltigere Sanierungswege gegangen werden“, findet auch Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV-pdUK. Und er hat einen Rat: Um Arbeitsplätze zu retten, kann die Belegschaft über Gehaltsumwandlungen Geld für ihre eigene betriebliche Altersvorsorge in die pauschaldotierte Unterstützungskasse einbringen. Der Unternehmer kann dieses Geld als Darlehen aus der Unterstützungskasse zurückerhalten. Dem Betrieb wird so notwendige Liquidität zum Arbeitsplatzerhalt zur Verfügung gestellt und die Arbeitnehmer bauen nicht nur eine gute Altersvorsorge auf sondern unterstützen auch noch ihren Betrieb bei der Bewältigung der Corona-Krise. Die U-Kasse ist somit ein guter Anreiz für Mitarbeiter, mit ihrem durch den Pensionssicherungsverein aG (PSV) abgesicherten Beitrag zum Überleben ihres Betriebes in der Corona-Krise beizutragen. Aber Achtung: Der Betrieb haftet für dieses Darlehen (siehe auch: Nachteile, weiter unten in diesem Beitrag).

So funktionieren pauschaldotierte Unterstützungskassen

Seit rund 150 Jahren sind pauschaldotierte Unterstützungskassen ein funktionierendes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) - sie werden als fünfter Durchführungsweg der bAV bezeichnet. Ihr Wesen ist die Anlage der Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers. Dabei gründet eine Firma entweder selbst eine Kasse oder schließt sich einer Gruppenkasse an, die mehrere Unternehmen betreut. Meist haben die Kassen die Rechtsform eines eingetragenen Vereins - das spart Steuern. Dort zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann einen Teil der Gehälter ein, für die bis zu einer bestimmten Höhe keine Sozialabgaben fällig werden. Zudem sind die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Das Geld soll sich in der Kasse dann durch Anlage am Kapitalmarkt vermehren und später die Zusatzrenten für die Mitarbeiter finanzieren. Auch die Verwendung dieser Mittel für das Unternehmenswachstum sind erlaubt. Die Rentenzusagen an die Mitarbeiter sind durch den Pensionssicherungsverein der Deutschen Wirtschaft abgesichert.

Die rückgedeckte U-Kasse

Der Gesetzgeber unterscheidet pauschaldotierte U-Kasse und rückgedeckte U-Kasse. Bei der rückgeckten U-Kasse fließt der Altersvorsorgebetrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ein Versicherungsprodukt. Aus diesem Versicherungsprodukt wird dann auch später die Rentenleistung erbracht.

Bei der pauschaldotierten U-Kasse sagt der Arbeitnehmer, welchen Anteil seines Gehalts er in die Altersvorsorge per U-Kasse aufwenden möchte (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber legt am Ende des Jahres fest, wie viel Geld er im jeweiligen Geschäftsjahr für die Altersvorsorge seines Mitarbeiters bis zum steuerlichen Maximum steuerlich geltend machen möchte. Die Entgeltumwandlung bleibt liquiditätsmäßig im Unternehmen. Er kann diese Beiträge und die ersparte Sozialversicherung also für seinen laufenden Geschäftsbetrieb verwenden.

Grundsätzlich sind die Vor- und Nachteile beider Varianten gleich. Doch im Detail unterscheiden sie sich. Wir haben mit p – pauschaldotiert (p) oder r - rückgedeckt (r) gekennzeichnet, welche Regelungen für welche Variante gelten.

Vorteile der U-Kassen für Arbeitgeber- und nehmer

Für den Arbeitgeber:

  • Weniger Sozialabgaben - der Arbeitgeber spart Sozialabgaben auf den Mitarbeiterbeitrag. Sein eigener Beitrag ist in unbegrenzter Höhe von Sozialabgaben befreit
    (gilt für p und r).
  • Steuerersparnisse - steuerlich sind die eigenen Beiträge der Unterstützungskasse und die Verwaltungskosten als Betriebsausgaben absetzbar
    (gilt für p und r).
  • Bessere Bilanzkennzahlen - die U-Kasse erscheint nicht in der Unternehmensbilanz, denn es müssen, anders als bei anderen bAV-Verträgen, keine Rücklagen gebildet werden. So erhöht sich die Eigenkapitalquote
    (gilt für r und p).
  • Wenig Aufwand - da externe Versorger die Verwaltung übernehmen
    (gilt für r).
  • Mitarbeiterbindung
    (gilt für p und r).

Für den Arbeitnehmer:

  • Die Beitragshöhe ist frei wählbar(gilt für p und r).
  • Steuerersparnis, wenn die Einzahlung per Entgeldumwandlung erfolgt. Die Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und bis zu einer gewissen Höhe sozialabgabefrei. Bei Auszahlung müssen sie versteuert werden, allerdings meist zu einem niedrigeren Satz(gilt für p und r).
  • Sicher: Wird der Betrieb insolvent, sind die bAV-Renten durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSGaV) geschützt(gilt für p und r). .

Nachteile der U-Kasse für den Arbeitgeber und -nehmer

Arbeitgeber:

  • Steuern: Die Unterstützungskasse ist nur dann von der Körperschaftsteuer befreit, wenn Sie entsprechend den steuerlichen Vorgaben verwaltet wird. Eine rückgedeckte Unterstützungskasse muss ihr Kapital in Lebensversichrungen anlegen. Die pauschaldotierte ist in der Kapitalanlage nicht eingeschränkt und kann das Kassenvermögen auch dem Trägerunternehmen - also dem Arbeitgeber - zur Verfügung stellen.
  • Beiträge: Die Arbeitgeberbeiträge müssen de facto über die gesamte Laufzeit gleichbleibend sein (gilt für r, da die Versicherer bei der Anpassung ihrer Verträge zurückhaltend sind. Sie bieten im Falle eines veränderten Beitragswunsches an, eine neue U-Kasse einzurichten. Das erhöht den Verwaltungsaufwand).
  • Haftung: Lässt sich ein Betrieb die U-Kasse als Darlehen auszahlen, etwa um in einer Krise die Innenfinanzierung zu stärken, ist der Unternehmer für das Darlehen in der Haftung. Die bAV ist nur für die Mitarbeiter gesichert (gilt für p).

Arbeitnehmer:

  • Unflexibel: Beiträge können erhöht, aber nicht gesenkt werden. Die Beiträge können aber ruhen. Bei Wiederaufnahme muss eine neue U-Kasse abgeschlossen werden
    (gilt für r).
  • Arbeitgeberwechsel: Die U-Kasse wird nur dann fortgeführt, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied der gleichen U-Kasse ist. Die bAV sollte dann auf beitragsfrei gestellt werden (gilt für p und r).
  • Geringere Sozialbeiträge: Da die Entgeltumwandlung den Bruttolohn des Arbeitnehmers vermindet, sinken auch Arbeitslosengeld und gesetzliche Rente, die auf den Bruttolohn berechnet werden. Die Minderung ist allerdings minimal 8gilt für p und r)