EU-Entgelttransparenz-Richtlinie Entgelttransparenzgesetz: Diese Pflichten kommen jetzt auf Arbeitgeber zu

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie in nationales Recht, also eine Anpassung im deutschen Entgelttransparenzgesetz, lässt auf sich warten. Dennoch werden die Vorgaben für Betriebe schon jetzt relevant. Wie sich Unternehmen aufstellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben ­und durch faire Gehaltsstrukturen in Zeiten des Fachkräftemangels zu überzeugen.

Mit der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie sollen Gehälter nach dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ überwiesen werden.
Mit der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie sollen Gehälter nach dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ überwiesen werden. Die Umsetzung in Deutschland soll über eine Entgelttransparenzgesetz-Anpassung erfolgen. - © Aan - stock.adobe.com

1. Welche Ziele verfolgt die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie und nach Umsetzung in deutsches Recht das aktualisierte Entgelttransparenzgesetz?

„Kernstück sind Entgeltgerechtigkeit und Entgelttransparenz, also, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit auch gleich zu vergüten ist“, betont Robert Elhardt, Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart. Die Richtlinie wird dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flächendeckend den Anspruch haben, gleiches Geld für gleiche Arbeitzu erhalten. „Das bedeutet nicht, dass jeder Mitarbeiter das Gleiche verdient“, sagt Elhardt. „Aber“, so grenzt er ein „dass jemand besser verhandelt hat oder dass der Chef sich auf die Vertragsfreiheit beruft – das werden Argumente sein, die nicht mehr greifen.“

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Arbeitsrecht, Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle, Fachkräftemangel, Frauen im Handwerk, Lohn- und Gehalts-Check, Mindestlohn und Mitarbeitermotivation