Zahlungsverkehr Empfängerüberprüfung: Was sich für Bankkunden durch die Verification of Payee (VoP) ändert

Ab dem 9. Oktober 2025 sind die Banken in Deutschland und der Europäischen Union verpflichtet, bei jeder Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Betroffen sind alle Standard- und Echtzeitüberweisungen. Der Service der Empfängerüberprüfung ist kostenlos.

Die obligatorische Empfängerüberprüfung durch die Banken soll die Sicherheit im europäischen Zahlungsverkehr erhöhen.
Die obligatorische Empfängerüberprüfung durch die Banken soll die Sicherheit im europäischen Zahlungsverkehr erhöhen. - © coonlight - stock.adobe.com

Betrug findet im Internet täglich statt – und macht vor unrechtmäßigen Kontozugriffen und Rechnungsfälschungen nicht Halt. Mit der künftig obligatorischen Empfängerüberprüfung – Englisch Verification of Payee, kurz VoP – durch die Banken, werden drei große Ziele verfolgt:

  1. Betrugsprävention: Die Regelung soll verhindern, dass Überweisungen durch Betrugsversuche oder Social-Engineering-Attacken an falsche Empfänger gehen.

  2. Fehlüberweisungen vermeiden: Sie hilft auch, versehentliche Fehler bei der Eingabe von Empfängerdaten zu erkennen und zu vermeiden.

  3. Erhöhung der Sicherheit: Als Teil einer EU-weiten Regelung soll die Empfängerüberprüfung die allgemeine Sicherheit und das Vertrauen der Kunden im Online-Banking stärken.

Wie die Empfängerüberprüfung funktioniert

Die Banken überprüfen dann bei Überweisungen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. So bestimmt es die EU-Verordnung 2024/886, Artikel 5c. Das Ergebnis wird von der Bank angezeigt. Nach dieser Prüfung kann die Überweisung freigegeben werden. Ziel der Empfängerüberprüfung ist es, Kundinnen und Kunden noch besser vor Fehleingaben und Betrugsversuchen im Zahlungsverkehr zu schützen.

Welche Zahlungen sind betroffen?

Die Empfängerüberprüfung gibt es für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Die Banken haben ein digitales Tool, das die Empfängerüberprüfung künftig automatisch durchführt. Das gilt für Zahlungen im Online-Banking, in der Banking-App und am Selbstbedienungsterminal. Für die Kunden ist das ein wertvoller Service: Sie erhalten innerhalb weniger Sekunden eine Rückmeldung, womit Überweisungen an falsche Empfänger tatsächlich weniger wahrscheinlich werden. Denn die Rückmeldungen lauten:

  • Name und IBAN stimmen überein

  • Name und IBAN stimmen fast überein (mit Angabe des korrekten Namens)

  • Name und IBAN stimmen nicht überein

Mit einem Klick können Kunden die Überweisung dann freigeben – oder stoppen.

Ähnlich ist nicht gleich – Vorsicht, wenn Name und IBAN nur fast gleich sind

Nicht immer steckt ein Betrugsversuch dahinter, wenn Name und IBAN sich leicht unterscheiden. Das ist in Betrieben oft der Fall, wenn das Konto beispielsweise auf den Namen des Inhabers geführt wird, der korrekte Name des Betriebs aber anders lautet.

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob die Kontonummer mit dem korrekten Zahlungsempfänger übereinstimmt, sollte zum Telefon greifen und beim Rechnungssteller nachfragen. So können Überweisungen an eine falsche Person vermieden werden.

Die Empfängerüberprüfung und die Daueraufträge

Bei bestehenden Daueraufträgen erfolgt keine Überprüfung der Empfängerdaten. Erst wenn ein neuer Dauerauftrag eingerichtet wird oder ein bestehender verändert wird, greift die neue EU-Regelung.

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