Vom E-Scooter über E-Roller bis hin zu E-Motorrädern: Handwerksbetriebe verstärken sich mit akkubetriebenen Zweirädern nach dem Dienstrad-Prinzip. Beliebt ist die Überlassung der Jobroller mittels Gehaltsumwandlung.

Marco Ludwig, Malermeister aus Barnstorf in Niedersachsen und Jobroller- bzw. E-Scooter-Fan. - © Tristan Vankann
Wenn Entscheider an Dienstrad-Leasing denken, haben sie meist alle Sorten von Fahrrädern im Sinn. Dass sie nach dem gleichen Prinzip auch E-Roller & Co. beschaffen können, die als Kraftfahrzeuge eingestuft sind, dringt in den Handwerksbetrieben langsam durch. Was die Unternehmer lockt: das zügige Fahren mit leisem Antrieb, ohne im Dickicht der Städte ständig auf der Jagd nach einem der knapp bemessenen Parkplätze zu sein.
Darüber hinaus erschließt man sich so einen neuen Zweiräder-Benefit, der bei einer Barlohnumwandlung im Vergleich zu einem Direktkauf deutliche Ersparnisse nach sich zieht. Wie hoch diese sein können, lässt sich mit den Leasingrechnern auf Plattformen wie eleasa.de und job-roller.eu grob geschätzt kalkulieren. Bei Letzterer kann beispielsweise die Gehaltsumwandlung – inklusive Versicherung und Inspektion – die Gegenüberstellung mit dem Barkauf regelmäßig für sich entscheiden. Mit einem satten Vorteil von 30 bis 40 Prozent.

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