Betriebsversicherung, Gebäudeversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung und Weihnachten
Fast schon ein Kalauer: "Wir zünden den Weihnachtsbaum an... bitte nicht!" Gemeint sind natürlich die Kerzen. Nicht der Baum. Doch gar nicht so selten fängt dann doch das Tannengrün Feuer. Es reicht schon ein Funke, die Nadeln brennen und schnell ist es das ganze Haus, das in Flammen steht. Unter bestimmten Voraussetzungen deckt die Hausratversicherung einige Schäden ab. Doch auch die Wohngebäudeversicherung hilft. Pflichten und Rechte der Versicherten.
Das ist ja gerade nochmal gut gegangen - es kamen keine Menschen zu Schaden: Eine unbeaufsichtigte Kerze sorgte am 7. Dezember für einen Brand in einem Mehrfamilienhaus in Güstrow. Um die Gefährdung von Menschenleben auszuschließen, brach die Polizei eine Wohnungstür auf. Die Lösch- und Rettungsarbeiten dauerten fast die ganze Nacht, das Haus wurde evakuiert, doch viele Bewohner konnten nach erfolgreichen Löscharbeiten wieder in ihre Wohnungen zurück. Die Wohnung, in der der Brand ausgebrochen war, ist nun unbewohnbar. Gegen den Mieter wird wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt.
Brandgefährliche Weihnachtszeit - und brandgefährliches alternatives Heizen
Tatsächlich steigt in der Weihnachtszeit die Brandhäufigkeit extrem an: „Während sonst in einem Monat rund 17 Brandschäden zu verzeichnen sind, sind es im Dezember im Durchschnitt 41. Die Schadenhäufigkeit liegt bei rund sechs Prozent gegenüber knapp drei Prozent von Februar bis November. Dabei passieren die meisten Unfälle schlicht durch fahrlässiges Verhalten“, nennt Stefan Benz vom Schaden Controlling der Gothaer Versicherung in Köln Zahlen aus seinem Haus.
Und auch der Hauptgeschäftsführer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen sagt: „Rund um Weihnachten und Silvester nehmen die Feuerschäden regelmäßig zwischen 40 und 50 Prozent zu.“
Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für rund 330.000 Feuerschäden im gesamten Jahr 2021 knapp 1,6 Milliarden Euro, so Zahlen des GDV.
Doch es ist nicht nur die Weihnachtszeit, die den Versicherern Sorge bereitet. Sie befürchten, dass der Anstieg alternativer Heizmethoden die Brandunfälle ebenfalls in die Höhen schnellen lässt. „Wir sehen mit Sorge, zu welch abenteuerlichen Mitteln manche Mieter und Hausbesitzer greifen wollen. Wir raten von gefährlichen Experimenten dringend ab“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Angesichts der hohen Energiepreise sei zwar nachvollziehbar, dass Menschen nach Einsparmöglichkeiten suchten. „Viele alternative Heizmethoden sind jedoch völlig ungeeignet, Wohnräume über einen längeren Zeitraum zu wärmen. Sie sind obendrein gefährlich“, warnt Asmussen.
Schadenstatistik: Elektrizität ist gefährlich
Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ist eine Institution der öffentlichen Versicherer. Es hat im vergangenen Jahr etwa 2000 Brandursachenermittlungen durchgeführt. Im Wesentlichen wurden Brände untersucht, die erhebliche Schäden in und an Gebäuden verursacht haben. Das Ergebnis: Fehler in der Elektrizität sind die häufigste Brandursache. Die Befürchtungen des GDV bezüglich des verstärkten Einsatzes von Elektroheizungen und -Strahlern sind daher durchaus berechtigt: "In Gebäuden mit älteren Stromkabeln oder bei vielen Geräten, die an eine Zuleitung geklemmt sind, können die Kontakte extrem heiß werden und in Brand geraten. Vor dem Einsatz von leistungsstarken Elektroheizungen sollte man unbedingt eine Fachkraft zu Rate ziehen“, sagt Asmussen. Auch sollten Kamine oder Öfen, die lange nicht genutzt wurden, vor der Wiederinbetriebnahme fachgerecht angeschlossen und von einem Schornsteinfeger geprüft werden.
Wer zahlt den Schaden?
Im Fall des Wohnungsbrandes in Güstrow müssen die Ermittler zunächst feststellen, ob tatsächlich eine unbeaufsichtigte Kerze die Brandursache war. Das gilt dann meist als grob fahrlässig.
Grundsätzlich ist für Brandschäden jedoch die Hausratversicherung zuständig. Abgesichert sind vor allem Einrichtungsgegenstände und die Schäden, die der Feuerwehreinsatz verursacht hat. Ist der Brand jedoch größer, ergänzt die Wohngebäudeversicherung die Leistungen. Sie zahlt für Schäden, die am Haus entstanden sind.
Weihnachtszeit ist auch Gästezeit - wer als Gast für einen Brand verursacht, kann seine private Haftpflichtversicherung für die Schadenregulierung in Anspruch nehmen.
Achtung bei grober Fahrlässigkeit
Die Versicherer können die Leistung verweigern, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Ein unbeaufsichtigte Kerze wird meist als grob fahrlässiges Verhalten bewertet. Der Versicherte muss den Schaden dann auf eigene Kosten ersetzen. Es gibt allerdings auch Policen, die die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit ausschließen.
Tipps, um Brände zu vermeiden
- Kaufen Sie Ihren Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest. Dann ist er nicht so trocken und deshalb auch nicht so leicht entflammbar. Wer seinen Baum gießt, verhindert ebenfalls, dass er austrocknet.
- Platzieren Sie Ihren Baum nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen. Das heißt: nicht in der Nähe von Vorhängen. Die Feuergefahr erhöht sich zudem, wenn leicht entflammbares Material in den Baum gehängt wird - wie zum Beispiel Strohsterne.
- Brennen die Kerzen am Weihnachtsbaum, sollte er nicht aus den Augen gelassen werden. Wer Haustiere und kleine Kinder hat, muss auch diese im Blick behalten, damit keine brandgefährlichen Unfälle passieren.
- Gut ist es auch, einen kleinen Handfeuerlöscher griffbereit zu haben. So können Sie im Brandfall schnell löschen
Worauf Sie beim Kauf von Lichterketten und Co. achten sollten
Eine erhöhte Unfall-, Kurzschluss- und Brandgefahr ergibt sich zur Weihnachtszeit auch dadurch, dass Verbraucher ungeprüfte Waren kaufen. Die Experten von TÜV Rheinland geben Tipps zur Produktwahl bei Lichterketten, Christbaumständern und Kerzen.
- Lichterketten: Energiesparend und sicher. "LED hat einen klaren Vorteil gegenüber konventionellen Leuchtmitteln", erklärt Sicherheitsexperte Berthold Tempel von TÜV Rheinland. "LED-Leuchtmittel werden kaum noch heiß, die Gefahr durch Brände und Stromschläge ist deutlich geringer." Tipp: Achten Sie auf das CE- Konformitätszeichen - insbesondere bei Internetkäufen bei Händlern außerhalb der EU.
- Kerzen: Tropf- und Rußfrei - Teelichtöfen: Brandgefährlich. "Die Wirkung von - meist selbstgebauten - Teelichtöfen ist sehr umstritten und die Gefahr der Selbstentzündung des Wachses ist sehr hoch", warnt Berthold Tempel.
- Christbaumständer - 3-S-Regel beachten: Sicherer Stand, Seilzug und Sicherheitssiegel. Baumgröße und Baumständer sollten aufeinander abgestimmt sein, damit das Risiko des Umkippens des Baumes minimiert wird. Ständer mit Rundum-Einseil-Technik und integrierten Sicherheitsklauen sorgen für Standfestigkeit. "Der Fixierungsmechanismus sollte über ein Fußhebelsystem bedient werden und auch vor versehentlichem Auslösen gesperrt werden können", informiert der TÜV Rheinland.
- GS-Siegel Geprüfte Sicherheit. Trägt ein Produkt das GS-Siegel "Geprüfte Sicherheit" bedeutet das, dass der Hersteller sein Produkt zusätzlich einer freiwilligen umfassenden Sicherheitsprüfung unterzogen hat - beispielsweise durch den TÜV Rheinland.
Wichtig: Rauchmelder in jedem Raum installieren
Eigentlich sind sie ohnehin Pflicht - zumindest in Schlafzimmern und Fluren: Rauchmelder. Sie können Leben retten. Der GDV empfiehlt in jedem Raum eines Hauses einen qualitativ hochwertigen Rauchmelder einzubauen.