Gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe sind oft mit Pflichten bedacht, die die Kapazitäten von Chef und Buchhaltungsteam strapazieren oder gar sprengen. Der Bund der Steuerzahler tritt aktuell mit 80 Vorschlägen zur Vereinfachung des Steuerrechts an Politik und Öffentlichkeit. Lesen Sie hier die 22 für Handwerksbetriebe wichtigsten Reformvorschläge auf einen Blick.

1. Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen aus dem Betriebsvermögen
Die Experten des Bundes der Steuerzahler (BdStZ) fordern die Aufhebung des Schuldzinsenabzugs-Verbots im Fall von Überentnahmen aus dem Betriebsvermögen. Die Regelung sei kompliziert und anfällig für Streit. Alternativ könnte die Bagatellgrenze von aktuell 2.050 Euro auf 3.025 Euro angepasst werden.
2. Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter anheben
Kosten für kleinere Anschaffungen können Unternehmer im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben abziehen. Aktuell liegt der von der Finanzverwaltung akzeptierte Maximalwert bei 800 Euro – die Experten des BdStZ fordern den Betrag auf mindestens 1.200 Euro anzuheben – und zwar je Wirtschaftsgut.
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