EU-Richtlinie Recht auf Reparatur: Was auf Fachhändler und Reparaturbetriebe zukommt

Laut der neuen EU-Richtlinie sind Hersteller künftig verpflichtet, nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte zu reparieren, wenn der Kunde dies verlangt und die Ware reparierbar ist. Auf was Handwerker beim neuen Recht auf Reparatur achten müssen.

Unsere Nutzwert-Highlights:

  • Muster: Neues europäisches Standardformular für Reparaturinformationen zum herunterladen für Handwerksbetriebe. Inklusive Liste mit Geräten, für die das Recht auf Reparatur gilt.

  • Podcast: Rechtsexperte Christian Reuter erklärt, was die neue EU-Richtlinie bedeutet, was auf Handwerker durch das Recht auf Reparatur zukommt und welche zusätzlichen Leistungen sie zukünftig erbringen müssen.
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Uwe Baerwindt, Inhaber von Baerwindt Hausgeräte in Rudolstadt in Thüringen, weiß aus erster Hand: „Meine Kunden kaufen ihre Geräte bevorzugt dort, wo sie auch repariert werden können.“ Er spricht von jenen Kunden, die Qualität schätzen und nicht auf billige Internet­angebote zurückgreifen. „Vor allem ältere Menschen setzen auf fachkundige Beratung und verlässlichen Service.“

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Europapolitik, Nachhaltigkeit, Rechtstrends, Restaurierung und Upcycling