Erbfall vorbereiten Nachlass sichern im Handwerksbetrieb: Erbvertrag, Unternehmertestament oder Testamentsvollstrecker?

Unternehmer tragen Verantwortung für den Betrieb, für die Mitarbeitenden und für ihre Familie – über das eigene Leben hinaus. Grund genug, frühzeitig Regelungen für den Todesfall zu treffen. Wann ein Erbvertrag, ein Unternehmertestament und der Einsatz eines Testamentsvollstreckers richtig sind.

Margit Niedermaier und ihr Mann Heribert haben ihren Nachlass bereits geregelt. Sohn Valentin (Mitte) ist jetzt in der Geschäfts­führung und übernimmt den Betrieb.
Margit Niedermaier und ihr Mann Heribert haben ihren Nachlass bereits im Erbvertrag geregelt. Sohn Valentin (Mitte) ist jetzt in der Geschäfts­führung und übernimmt den Betrieb. - © Axel Griesch

Margit Niedermaier hat eine kleine Karte in ihrem Portemonnaie, falls ihr etwas passiert. Dort steht, bei welchem Amtsgericht ihre Patientenverfügung, der Erbvertrag, die Generalvollmachten und ihr Organspendeausweis hinterlegt sind. Die Unternehmerfrau ist Mitte fünfzig. Schon vor vielen Jahren haben sie und ihr Mann Heribert Niedermaier erstmalig Regelungen für den Fall einer schweren Krankheit getroffen oder falls einer von beiden stirbt.

Sie schlossen einen Erbvertrag, damit es keine Probleme bei der Verteilung des Nachlasses geben kann. Das Paar hat zwei Kinder. Versterben die Eltern, müssen sich ihre Kinder, so will es die gesetzliche Erbfolge, über die Verteilung aller Vermögenswerte einigen. „Eine solche ­Situation wollten wir vermeiden“, so ­Niedermaier. Wichtig war dem Ehepaar auch, dass die Niedermaier Haustechnik GmbH mit Sitz in Hohenpolding und Zweigniederlassung in Viecht reibungslos weitergeführt werden kann. „Wir beschäftigen 35 Mitarbeitende und tragen daher hohe Verantwortung“, sagt die ­Firmenchefin.

Rechtzeitig Vorsorge treffen

Auf die Idee, Vorsorge zu treffen, kam Margit Niedermaier ursprünglich nach einem Gespräch im Kreise der UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH). „Wir saßen zusammen und haben darüber gesprochen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig mit der Nachfolge zu beschäftigen“, erinnert sie sich.

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