Alternative zu Kauf oder Leasing Kfz-Langzeitmiete: Eine schnelle und praktische Lösung für Handwerksbetriebe?

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Offene Liefertermine für neue Firmenwagen oder der Wunsch, ein bestimmtes Modell über einige Monate zu testen: In solchen Fällen kann Langzeitmiete für Handwerksbetriebe eine Lösung sein, um ihren ­Mobilitätsbedarf zu decken. Kriterien wie Einsatzzweck und Nutzerzahl müssen allerdings im Vorfeld klar sein.

Langzeitmiete Kfz
Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Betriebliche Mobilität (BBM), hält die Langzeitmiete für ein probates Mittel. - © Prostock - stock.adobe.com

Wann liefert mir das Autohaus endlich den bestellten Transporter? Wo kommt nach einem Totalschaden der Ersatz­wagen her? Und über welche Quelle beziehe ich kurzfristig einen Dienstwagen für den neuen Mitarbeiter? Antworten auf diese Fragen stellen Handwerkschefs zunehmend vor Schwierigkeiten. Ur­sachen dafür sind vor allem die Lieferengpässe der Automobilhersteller, die knappe Ware im Markt und die steigenden Fahrzeugpreise.

Langzeitmiete fängt ab 28 Tagen an

Bei der Beschaffung von Mobilität braucht es folglich mehr Flexibilität. Ein Hebel dafür kann die Langzeitmiete sein. Diese beginnt bei den Autovermietern ab 28 Tagen respektive einem Monat und läuft über unterschiedliche Zeitspannen. Die Nutzung ist meist ab einem Fahrzeug möglich und an kein Mindestvolumen pro Jahr gebunden. Die Vorlaufzeiten? Laut den Unternehmen gering: Teilweise sind die Fahrzeuge sofort oder in 24 Stunden verfügbar.

Doch aufgepasst: In bestimmten Punkten unterscheiden sich die Offerten. Das betrifft etwa die Kilometerhöhe, welche die monatliche Mietrate enthält. Hierfür ist die Laufzeit des Vertrags oder der je­weilige Tarif ausschlaggebend. Daneben schnüren manche Player für Business-Kunden spezielle Pakete mit Nachlässen, die etwa von der Menge abhängen. Prinzipiell umfassen die Raten alle Betriebs­kosten – außer dem Kraftstoff.

Eigene Anforderungen festzurren

Aber auch bei der Langzeitmiete spiegelt sich die Marktsituation in den Raten wider. So spricht das eine oder andere Rental-Unternehmen von deutlichen Preissteigerungen, mit denen umzugehen sei. Diese Entwicklung bestätigt Marc-Oliver Prinzing. Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Betriebliche Mobilität (BBM) hat bereits monatliche Mietraten von fast 1.400 Euro für einen Kleinwagen gesehen.

Trotzdem hält er die Beschaffungsvariante für ein probates Mittel zur Überbrückung von kurzfristig benötigter Mobilität. Ein Grund sind für ihn die unbestimm­baren Lieferzeiten: „Viele Entscheider wissen nicht, ob der Firmenwagen nun in drei, sechs oder zwölf Monaten auf dem Hof steht. Diese Unsicherheit kann mittels Langzeitmiete behoben werden, da relativ kurzfristige Kündigungsfristen von 30 Tagen oder weniger möglich sind.“

Zugleich rät Prinzing, sich die Details der Angebote anzuschauen. Denn in der Gestaltung hat er große Unterschiede festgestellt, beispielsweise bei der Auswahl an Marken und Motorisierung. Nicht jeder hat alle Antriebsarten im Programm. „Außerdem vermieten einige nicht nur Neu-, sondern auch Gebrauchtwagen“, ergänzt der Flottenexperte. „Des Weiteren wird bei Konfiguration und Bestellung eines bestimmten Modells oft nicht ausschließlich dessen Lieferung, sondern das Modell oder ein ähnliches zugesagt.“ Die eigenen Erwartungen sollte man daher mit den Leistungen abgleichen.

Kostentrigger in der Kalkulation

Die Langzeitmiete stuft Prinzing jedoch nicht als Ersatz für Kfz-Leasing oder Kauf ein. Erste beinhalte zwar bis auf Kraftstoff alle Aufwendungen und sei kündbar: „Genau das macht es aber schnell teuer, wenn Unternehmer die gleichen Maßstäbe wie für länger geleaste Firmenfahrzeuge anlegen.“

Der BBM-Vorstand hat das beispielhaft an einem Mittelklasse-SUV durchexerziert und bei der Kalkulation einer Langzeit­miete auch übliche Parameter eines Nutzungsüberlassungsvertrages für einen Dienst­wagen zugrunde gelegt. Dieser umfasste unter anderem eine Laufleistung von 25.000 Kilometern pro Jahr. Damit wurde eine monatliche Laufleistung von gut 2.000 Kilometern je Monat angenommen. Die Basisrate des Angebots von rund 670 Euro hatte 500 Kilometer inkludiert. So kamen durch die höhere Kilometerzahl rund 160 Euro obendrauf. „Ein zweiter Fahrer, Fahrten ins Ausland, ein zusätzliches Ausstattungspaket mit Navigationsgerät und Bluetooth und weitere Faktoren haben den Preis dann auf fast 1.000 Euro monatlich steigen lassen“, so Prinzing.

Risiken bei Nutzfahrzeugen

Die individuellen Anforderungen entscheiden auch darüber, was es bei Transportern unterm Strich kostet. Die klassischen Vermieter bieten in der Regel leichte Nutzfahrzeuge an. „Die Auswahl ist allerdings deutlich dünner als bei den Pkw“, sagt Prinzing. Er mahnt, hier insbesondere den Einsatzzweck in die Überlegungen einzubeziehen: „Wenn die Fahrzeuge etwa durch Zuladung oder Einsatzart stark beansprucht sind, kann das bei Rückgabe schnell zu hohen Minderwertabrechnungen führen. Denn diese werden genauso geprüft wie Leasingfahrzeuge.“ Bei allen Abwägungen hält er die Langzeitmiete aber auch in diesem Segment für eine ­Lösung, wenn Entscheider bei ihrer Suche den richtigen Anbieter finden.

7 Tipps: Rahmenbedingungen ermitteln und festzurren

Pro oder kontra Langzeitmiete? Diese Aspekte sollten Handwerkschefs bei ihrer Entscheidungsfindung einfließen lassen.

  1. Definieren Sie, wie lange das Fahrzeug benötigt wird: Ziehen Sie dabei in Betracht, dass Sie es bei unerwartetem Verlängerungs­bedarf eventuell trotzdem zurückgeben müssen.

  2. Verhandeln Sie möglichst individuell passende Kündigungsfristen.

  3. Kalkulieren Sie von vornherein die erforderlichen Kilometer pro Monat bedarfsnah, um hohe Nachzahlungen bei Rückgabe für Mehrkilometer zu vermeiden.

  4. Berücksichtigen Sie Zahl und Alter der Fahrer bei der Berechnung.

  5. Beziehen Sie Faktoren wie spezielle Ausstattungskomponenten oder Ausbauten bei Transportern in die Anfragen ein.

  6. Die Einsatzart kann vor allem bei Transportern ein hohes Kostenrisiko bergen. Sind diese großen Belastungen ausgesetzt, können bei Rücknahme zusätzliche Kosten für Schäden wie Dellen entstehen.

  7. Achten Sie auf die Selbstbeteiligungen in der Kfz-Versicherung: Sind diese hoch und legen Sie Wert auf maximale Kalkulationssicherheit über die Nutzungszeit, dann ist deren Senkung gegen einen Aufschlag bei der Rate eine Option.

Klare rechtliche Vorgaben

Der rechtliche Rahmen für die Langzeitmiete ist jedenfalls gesetzt. „Es handelt sich grundsätzlich um einen Mietvertrag, der im Gegensatz zur Kurzzeitmiete regelmäßig auf mindestens einen Monat ausgelegt ist und pro Monat abgegolten wird“, erläutert Levin Friedmann. Der Rechtsanwalt in der Kanzlei Brennecke & Partner fügt hinzu: „Die Kündigungsfristen der Mietverträge richten sich nach den Vertragslaufzeiten. Für kurze Laufzeiten besteht im Normalfall keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Bei längeren Laufzeiten können mit dem Vermieter je nach Vertragsdauer bestimmte Fristen vereinbarten werden. Diese betragen in der Regel je nach Laufzeit zwischen einem und drei Monaten.“

Fallstricke lauern seiner Einschätzung nach eher in vertraglichen Feinheiten. „So ist beispielsweise die Fahrzeugnutzung oft erst ab einem Alter von 21 Jahren zugelassen. Das kann ein Problem werden, wenn Auszubildende mit den Autos fahren sollen“, sagt der Experte für Miet- und Leasingrecht. Dieser Punkt sei jedoch verhandelbar. Die Beklebung mit Firmen-Schriftzug und Logo ist dagegen meist nicht erlaubt.
Für den Rechtsanwalt ist vorausschauendes Handeln bei Abschluss eines Mietvertrages generell das A und O. Er begründet: „Mietverträge sind relativ unflexibel und vereinbarte Vertragsdetails im Nachgang kaum zu ändern.“ Das gilt etwa für die Verlängerung der Mietverträge. Hat ein Unternehmer beispielsweise einen speziellen Transporter für sechs Monate gemietet und braucht diesen länger, muss er diesen trotzdem abgeben, wenn nicht rechtzeitig eine Rückmeldung erfolgt und das Fahrzeug bereits weitervermietet ist.

Jenseits der gesetzlichen Vorgaben

Alle Kosten rund um das Fahrzeug trägt zunächst der Vermieter. Bestimmte Aufwendungen kann er allerdings auf den Mieter umlegen. Ein neuralgischer Punkt ist bei der Kfz-Versicherung die Selbstbeteiligung (SB) in der Teil- (TK) und Vollkasko (VK). Je höher die SB ist, desto mehr Kosten können auf den Mieter zukommen, wenn sich mit dem Mietwagen ein Unfall ereignet. „Deshalb sollte man sich überlegen, hohe SBen gegen einen Aufschlag bei der Rate zu senken“, sagt Friedmann. „Ansonsten ist die Miete im Gesetz verankert und es bestehen durch die jahrzehntelange Rechtsprechung wenig Unklarheiten.“ Ist ein Vertrag geschlossen, geht es seinen geregelten Gang.