GmbH: Gegen Zinsen wehren
GmbHs können Nachzahlungszinsen ans Finanzamt nicht als Betriebsausgabe bei der Körperschaftsteuer absetzen. Auf der anderen Seite jedoch berechnet der Fiskus auf Erstattungszinsen Steuern. Wer davon betroffen ist, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
› mehr