Gelangensbestätigung: Steuerfreie Lieferungen in die EU richtig nachweisen
Unternehmen, die Waren in ein EU-Mitgliedsland liefern, zahlen keine Umsatzsteuer. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen dafür nachweisen. Am besten mit der neuen Gelangensbestätigung. Wir stellen Ihnen ein Muster für Sie in Deutsch, Englisch und Französisch bereit.
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