Gewerbesteuer sparen bei Fachmessen Keine Hinzurechnung bei Ausstellungsflächen
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Mieten, die Durchführungsgesellschaften an Messeveranstalter entrichten, nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzurechnen sind (Az.: I R 57/15). Für den ausstellenden Handwerksunternehmer bedeutet das: Sie können Steuern sparen!
› mehr

