Kapitalgesellschaften Verlustabzug unvereinbar mit Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat geklärt, ob ein Gesellschafterwechsel bei einer Kapitalgesellschaft dazu führen darf, dass Verluste aus der bisherigen Tätigkeit der Gesellschaft verloren gehen und daher für eine spätere Verrechnung mit Gewinnen nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Ergebnis ist ein Erfolg für den Steuerzahler.
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