Elektromobilität Ladestationen: Auch hier gilt jetzt das Eichrecht
Nach einer Übergangslösung müssen jetzt Ladestationen für E-Autos eichrechtlichen Regelungen entsprechen. Bereits installierte Ladesäulen müssen umgerüstet werden. Das gilt für öffentliche, unter bestimmten Bedingungen aber auch für Ladestationen von Unternehmen und Privatpersonen.
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