Versicherungsnehmer profitieren Höchstrechnungszins: Höhere Leistungen für Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherte
Seit 1. Januar 2025 gilt der von 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent gestiegene Höchstrechnungszins für Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherungen. Er greift nur bei Neuverträgen. Der Gesamtverband der Versicherungsbranche (GDV) hat nun nachgerechnet, was die Erhöhung den Versicherten bringt. Zentrales Ergebnis: Versicherungsnehmer profitieren deutlich – auch solche mit Altverträgen.
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