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Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden bis zum Jahr 2020 Vermögenswerte von rund 2,6 Billionen Euro vererbt – auch an Handwerker. Was Millionen Erblasser und Bedachte eint: Sie erben/vererben meist zum ersten Mal. Die gute Nachricht: Die damit verbundene Unsicherheit lässt sich mit aktuellem Rechtswissen beseitigen.

Erbschaft im EU-Ausland So vererben Sie nach deutschem Recht

Nach EU-Erbrechtsverordnung werden Sie im Todesfall möglicherweise nach Recht Ihres Aufenthaltslandes beerbt. handwerk magazin verrät zusammen mit der ARAG Versicherung, was Sie tun können, damit sich Ihr Erbe nach deutschem Recht richtet. › mehr
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Nachlassplanung: Testament 4.0

Im Sommer tritt das neue EU-Erbrecht in Kraft. Gerade Unternehmer sollten sich schon jetzt mit den neuen Regeln befassen. Denn sonst könnte ihr Vermögen in den falschen Händen landen, wenn sie oder Angehörige den Lebensabend im Ausland verbringen. › mehr

Erbrecht: Erbschein nicht erforderlich

Von Cornelia Hefer Erbschein nicht erforderlich Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen, wonach die Bank „zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung“ die Vorlage eines Erbscheins nach einem Todesfall verlangen kann, benachteiligt den Verbraucher und ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden. Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch [...] › mehr