Erbschaftssteuer Erblasser muss für Pflege-Anerkennung nicht pflegebedürftig gewesen sein
Wer seine Eltern im Alter persönlich und unentgeltlich pflegt, kann sich auf Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer einstellen. Laut einem Urteil des des Bundesfinanzhofs ist der Begriff "Pflege" im Erbschaftssteuergesetz weit auszulegen.
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