Erbrecht: Erbschein nicht erforderlich

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Sparkassen und Banken können nicht mehr auf Erbschein pochen. - © Dirk Baltrusch/iStockphoto

Erbschein nicht erforderlich

Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen, wonach die Bank „zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung“ die Vorlage eines Erbscheins nach einem Todesfall verlangen kann, benachteiligt den Verbraucher und ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden. Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen.

Tipp: Die vom Bundesgerichtshof beanstandete Klausel findet sich in vielen Bankverträgen. Bei einem eindeutigen Nachweis des Erbrechts können die Banken nicht mehr den Erbscheins verlangen. Wie die Banken dieses Urteil umsetzen, bleibt abzuwarten (BGH, Urteil vom 8.10.2013, Az. XI ZR 401 / 12).