Wasserdichtes Testament: Riskantes romanisches Recht

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Erbrecht

Warum die EU das Erbrecht ändert, welche deutschen Testamentsklauseln jetzt gefährlich sind: Das Wichtigste im Überblick.

Richtig Vererben ist nicht ganz leicht. handwerk magazin nennt die Fallstricke. - © © L.Klauser - Fotolia.com

Bisher sind grenzüberschreitende Erbfälle in der EU kompliziert: Wenn Auswanderer sterben, gelten mal die Regeln der alten, mal die der neuen Heimat. Und bei Immobilien kommt’s darauf an, wo sie stehen. Ab dem 17. August greift nun prinzipiell das Erbrecht am neuen Wohnort.

Ein Fortschritt in Sachen Rechtssicherheit, der jedoch Risiken birgt: Wer kein Testament gemacht hat, muss nun wissen, dass automatisch das Erbrecht der neuen Heimat gilt. Zudem besteht die Gefahr, dass typisch deutsche Klauseln nicht anerkannt werden. Hoch ist das Risiko vor allem in romanischen Staaten wie Spanien, Frankreich und Italien. Die gefährlichsten Gestaltungen:

Auflagen

Bei gemeinschaftlichen Testamenten setzen sich Ehepartner in der Regel zu Alleinerben ein, verbunden mit der Auflage, dass der Überlebende den Rest den Kindern vererbt. Ähnlich läuft es bei „Vor- und Nacherbfolgen“. Beide Varianten sind im romanischen Rechtsraum unbekannt, Überlebende sind deshalb womöglich nicht an Auflagen gebunden.

Enterbungen

Während Enterbte hierzulande nur Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils haben, werden sie in romanischen Ländern Miteigentümer von Unternehmen und Immobilien, was zu erheblichen Konflikten führen kann.

Vollstrecker

Reiche Erblasser setzen gerne Freunde oder Berater als Testamentsvollstrecker ein, die das Erbe verwalten. In Spanien, Frankreich und Italien werden die umfassenden Befugnisse deutscher Vollstrecker jedoch nicht anerkannt, Erben können sofort Ansprüche geltend machen.