Mitarbeiter unter 18 Jahre Minderjährige Azubis: Was Sie als Ausbilder zum Jugendarbeitsschutzgesetz wissen müssen
Mitarbeiter unter 18 Jahren gelten im Arbeitsschutzrecht als besonders schutzwürdige Personengruppen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) soll Auszubildende aber auch andere noch nicht volljährige Mitarbeiter vor Überforderung und auch Selbstüberschätzung schützen.
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