Auszubildende: Recht auf ordentlichen Lohn
Ein Auszubildender hat auch in einem nicht-tarifgebundenen Betrieb ein Recht auf einen anständigen Lohn. Er darf maximal 20 Prozent unter dem Tarif liegen. Zahlt der Betrieb weniger, hat der Lehrling Anspruch auf den vollen Tariflohn.
› mehr
