Was Sie beachten müssen, wenn Sie Azubis kündigen

Zugehörige Themenseiten:
Ausbildung

Wenn Betrieb und Auszubildender wie Feuer und Wasser sind, müssen Handwerksunternehmer auch mal ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig beenden. Um Folgeprobleme zu vermeiden, sollten Sie dabei Ihre Pflichten beachten.

Die Ausbildung von Nachwuchshandwerkern läuft nicht immer reibungslos: Rund jeder vierte Handwerksauszubildende beendet sein Ausbildungsverhältnis vorzeitig.

Wenn Konflikte entstehen, sollten Ausbilder frühzeitig mit den Auszubildenden darüber sprechen und Maßnahmen zur Problembewältigung einleiten. Manche Situationen aber zwingen Handwerksunternehmer, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden. Das müssen sie bei der Kündigung beachten:

Schriftlich und begründet kündigen

Sie müssen schriftlich kündigen. Ist der Auszubildende noch in der Probezeit, können Sie (und er auch) das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden.

Hat der Auszubildende die Probezeit bereits hinter sich, müssen Sie…

…Ihre Entscheidung gut erläutern: Legen Sie die wesentlichen Gründe für die Kündigung dar. Nur auf mündliche Erläuterungen oder Vorfälle in der Vergangenheit zu verweisen, genügt nicht.    

Eine nicht hinreichend begründete Kündigung ist unwirksam! Auch kann der Arbeitgeber mit Gründen, die er kennt, aber nicht im Kündigungsschreiben aufführt, die Kündigung nicht rechtfertigen.

Fristgerecht kündigen

In der Probezeit können Sie einen Auszubildenden jederzeit fristlos kündigen. Dem Azubi steht dasselbe Recht zu.

Nach der Probezeit regelt der Ausbildungsvertrag die Kündigungsfrist für beide Seiten. Eine Ausnahme bildet die sogenannte „Berufsaufgabekündigung“: Will der Auszubildende seine Ausbildung aufgeben oder einen anderen Ausbildungsweg einschlagen, kann er den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Fristlos kündigen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer zudem, wenn…

…ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn der Auszubildende seine Lernpflichten vernachlässigt oder stiehlt. Der Auszubildende hat unter anderem einen wichtigen Kündigungsgrund, wenn der Arbeitgeber grob gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder seine Pflichten als Ausbilder verstößt.

Zeugnis ausstellen

Der Auszubildende hat auch bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss der Arbeitgeber ohne ausdrückliches Verlangen des Auszubildenden ausstellen. Grundsätzlich erhält der Auszubildende ein einfaches Zeugnis, das Art, Dauer, Ziel und Inhalte der Ausbildung beschreibt.

Auf Verlangen muss der Arbeitgeber ein „qualifiziertes“ Zeugnis ausstellen. Dieses soll Angaben über Führung, Leistung und fachliche Fähigkeiten des Auszubildenden geben. Das qualifizierte Arbeitszeugnis darf auch für den Auszubildenden nachteilige Angaben enthalten. Handwerksunternehmer müssen hier aber beachten, dass der Gesetzgeber im Grundsatz eine „wohlwollende Beurteilung“ vorschreibt.