Passt der Azubi zum Betrieb? Berufsbildungsgesetz: Die Probezeit bei der Ausbildung richtig nutzen

Zugehörige Themenseiten:
Ausbildung

Passt der neue Azubi in den Betrieb, und hat er den richtigen Beruf gewählt? Um diese Fragen zu beantworten, hilft die Probezeit. Das Berufsbildungsgesetz gibt hierzu einige Regeln vor. Was Sie über die Probezeit wissen müssen.

Die Ausbildungsinhalte während der Probezeit sollen so gestaltet werden, dass Eignung und Neigung des Auszubildenden für den gewählten Beruf festgestellt werden können. - © ddp

Nutzen Sie die Probezeit, denn falsche Rücksichtnahme bei festgestellter fehlender Eignung oder nicht vorhandener Neigung kann dem Auszubildenden ebenso wie dem Betrieb schaden. Das Ende der Probezeit ist für beide Seiten die letzte Möglichkeit, sich über die weitere Zusammenarbeit klar zu werden.

Dauer der Probezeit

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt immer mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate laut Berufsbildungsgesetz betragen.

Tipp: Nutzen Sie die per Gesetz erlaubte maximale Dauer der Probezeit, das hilft dem Azubi und dem Betrieb einzuschätzen, ob beide Seiten zueinander passen.

Verlängerung der Probezeit

Eine Verlängerung der Probezeit ist grundsätzlich nicht möglich. Nur wenn die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit  unterbrochen wird, verlängert sich die Probezeit um diesen Zeitraum.

Tipp: Nehmen Sie eine entsprechende Klausel in den Ausbildungsvertrag auf.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann jede Vertragspartei den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner vor Ende der Probezeit zugegangen sein. Sie muss auch der Handwerkskammer mitgeteilt werden.

Auch bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses innerhalb der Probezeit hat der Auszubildende Anspruch auf anteiligen Urlaub. Für eine Kündigung nach der Probezeit muss ein wichtiger Grund vorliegen, wie zum Beispiel wiederholter Diebstahl des Lehrlings oder ein grobes Fehlverhalten des Ausbilders. Die Kündigung bei vorliegender Schwangerschaft ist auch während der Probezeit nicht möglich.

Tipp: Vergessen Sie nicht, Ihren Betriebsrat einzuschalten, dieser muss vor der Kündigung gehört werden, auch während der Probezeit.

Ausbildungsinhalte während der Probezeit

Die Ausbildungsinhalte während der Probezeit sollen so gestaltet werden, dass Eignung und Neigung des Auszubildenden für den gewählten Beruf festgestellt werden können. Vor Ende der Probezeit (in der Regel am Ende des vierten Monats) müssen die Vertragspartner dann entscheiden, ob das Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit fortgesetzt wird oder ob noch während der Probezeit eine Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses erfolgen soll.

Tipp: Zur Entscheidungsfindung können auch Informationen der Lehrkräfte an der Berufsschule sowie Ausbilder in den Berufsbildungs- und Technologiezentren Hilfestellung leisten.