Damit müssen Sie jonglieren Jahresausblick 2023: Energie und Digitales

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Digitalisierung, EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), Energieeffizienz und Onlinemarketing

Fiskus, Finanzen, Fuhrpark: Die Redaktion hat alle wichtigen Änderungen zum Jahresbeginn 2023 für Sie zusammengetragen und recherchiert. So gehen Sie als mittelständischer Unternehmer mit den neuen Gegebenheiten um und nutzen die staatlichen Förderungen für sich. Das wird für Ihren Betrieb im Bereich Digitalisierung und Energie wichtig.

Jahresausblick 2023 Energie und Digitales
Chefinnen und Chefs müssen in den Bereichen Energie und Digitales 2023 viele Bälle in der Luft halten. - © Hladchenko Viktor - stock.adobe.com

Höhere Einspeise­vergütung von Strom

Zum 1. Januar 2023 wird die Einspeisung von Strom aus alternativen Energiequellen besser vergütet: Photovoltaikanlagen (PV) mit Eigenversorgung bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, beträgt der Anteil ab 10 kWp­­­ ­­­7,1 Cent pro kWh. Anlagen mit Volleinspeisung bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh, bei größeren PVs ab 10 kWp ­­10,9 Cent pro kWh. Wer keine Solar­module aufs Hausdach montieren kann, darf diese ersatzweise im Garten auf­stellen und bekommt ebenfalls die Förderung. Das gilt für Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung.

Wichtig: Für neue Anlagen entfällt die Vorgabe, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

EEG-Umlage entfällt komplett

Die EEG-Umlage, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien finanzieren soll, wird zum Jahresanfang vollständig abgeschafft.

Entlastungen bei Gas, Fernwärme und Strom

Gleich drei Energiepreisbremsen plant die Bundesregierung im kommenden Jahr: eine für Gas, eine für Strom und eine für Fernwärme. Alle drei sollen die Verbraucher von März 2023 an bei den Energiepreisen entlasten. Auch für Januar und Februar sollen die Preisdeckel rückwirkend greifen. Für kleinere und mittlere Betriebe bedeutet das, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu zwölf Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Auch der Strompreis wird künftig gedeckelt. Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden erhalten 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs.

Ausnahme für größere Unternehmen: Wer mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch hat, für den liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Verbrauchs, der im Jahr zuvor gemessen wurde.

Energieeffizienzhaus 55 als Basis

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten zu Jahresanfang höhere Anforderungen an Neubauten. So darf der Primär-Energiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen. Ziel ist, den Gebäudebestand weiter klima­neutral zu machen. Strom aus PV-Anlagen wird bei der Bilanzierung eines Neubaus ab Januar 2023 auch angerechnet, wenn entsprechend der Vergütungssystematik des EEG die Variante Volleinspeisung gewählt wird.

Digital Markets Act für mehr Wettbewerb

Das EU-Gesetz, das ab Mai 2023 in Kraft tritt, betrifft Unternehmen mit einer Schlüsselrolle für den Wettbewerb in digitalen Märkten. Wer in seinem Markt als Gatekeeper (Torwächter) gilt und damit erhebliche Marktmacht besitzt, muss besondere Vorschriften befolgen, die etwa bestimmte Geschäftspraktiken verbieten oder die Nutzung von Daten regulieren. Das betrifft – neben Suchmaschinen und sozialen Netzwerken – auch Online-Marktplätze und Plattformen.