In Deutschland leben etwa 3,3 Millionen Paare ohne Trauschein zusammen. Solange unverheiratete Partner glücklich miteinander sind, ist das kein Problem. Rechtliche Schwierigkeiten tauchen auf, wenn ein Partner erkrankt oder stirbt. Auch für den Trennungsfall sollten Sie vorsorgen.

Vor dem Gesetz gelten zwei Menschen, die als unverheiratete Partner zusammen leben, als Fremde und im Unterschied zu den etwa 17 Millionen Ehepaaren haben sie deutlich weniger Rechte und Befugnisse. Beispiele: Der Partner liegt im Krankenhaus: Ohne Regelung erhält der Lebenspartner keine Auskunft. Einer der Partner stirbt: Der zurückbleibende Partner ist nicht erbberechtigt. Ein gemeinsames Kind kommt auf die Welt: Der Partner hat kein Sorgerecht. Solche Nachteile lassen sich durch schriftliche Regelungen, Verträge und Vollmachten beseitigen oder abmildern.

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