Versicherungsnehmer profitieren Höchstrechnungszins: Höhere Leistungen für Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherte

Seit 1. Januar 2025 gilt der von 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent gestiegene Höchstrechnungszins für Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherungen. Er greift nur bei Neuverträgen. Der Gesamtverband der Versicherungsbranche (GDV) hat nun nachgerechnet, was die Erhöhung den Versicherten bringt. Zentrales Ergebnis: Versicherungsnehmer profitieren deutlich – auch solche mit Altverträgen.

Für Neuverträge gilt der gestiegene Höchstrechnungszins - was die Leistungen für die Versicherten verbessert.
Für Neuverträge gilt der gestiegene Höchstrechnungszins – was die Leistungen für die Versicherten verbessert. - © svetazi - stock.adobe.com

Der neue Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent führt zu höheren Garantieleistungen und besseren Rentenfaktoren. Dies zeigt eine umfangreiche Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu neun Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu sechs Prozent“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung hat der Verband zudem bis zu rund zwölf Prozent höhere Rentenfaktoren festgestellt.

Insgesamt 232 Tarife von Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und sofort beginnenden Rentenversicherungen hat der GDV anhand von elf Modellfällen analysiert. Dabei hat der Verband "beim überwiegenden Teil aller untersuchten Versicherungen steigende Leistungen errechnet".  

Was ist der Höchstrechnungszins?

Schon beim Abschluss einer Lebensversicherung garantieren die Versicherer den Versicherungsnehmern üblicherweise Zinsen, um die Lebensversicherung finanziell attraktiv zu machen. Doch dabei dürfen sie nicht einfach irgendwelche Zinssätze versprechen. Denn das Bundesfinanzministerium legt eine Obergrenze für den Zinssatz fest, den Versicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen zugrunde legen dürfen. Mehr ist nicht erlaubt. Dieser maximale Zinssatz ist der Höchstrechnungszins.

Der Wert des Höchstrechnungszinses orientiert sich an der aktuellen wirtschaftlichen Situation und wird regelmäßig angepasst. Der Höchstrechnungszins soll dafür sorgen, dass Versicherer ihren Kunden im Lebensversicherungsvertrag nur so hohe Zinsen versprechen, wie sie tatsächlich auch leisten können.

Was ist der Garantiezins?

Den Garantiezins gewähren Lebensversicherer auf ihre Produkte. Seine Höhe ist eine individuelle Entscheidung des Versicherers. In der Praxis entspricht der Garantiezins oft dem Höchstrechnungszins. Der Unterschied ist aber: Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium vorgegeben – der Garantiezins vom Versicherer. Allerdings darf der Garantiezins nicht höher ausfallen als der Höchstrechnungszins.

Wer vom neuen Höchstrechnungszins profitiert

Eigentlich profitieren von einer Steigerung des Höchstrechnungszinses nur Neuverträge mit Garantien.

Bei bestehenden Rentenversicherungen profitieren jedoch auch jene Versicherten, die Policen mit flexiblen Rentenfaktoren haben. Und auch Versicherte mit Altverträgen können nun auf etwas größere Erträge hoffen: Denn steigende Zinsen erhöhen auch die Überschussbeteiligung in den Verträgen. Dazu sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Etliche Lebensversicherer haben bereits die Überschussbeteiligung für 2024 erhöht.“ Auch bei Neuverträgen gilt: Wenn die erwirtschaftete Rendite des Versicherers steigt, steigt auch die Überschussbeteiligung.

Fünf Prozent mehr bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Analyse des GDV zeigt: „Die garantierten Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen je nach Modellfall um bis zu neun Prozent – eine deutliche Verbesserung für Versicherte“, erklärt Schumann. Über alle Modellfälle hinweg ergibt das im Mittel um rund fünf Prozent höhere Berufsunfähigkeitsrenten, die Versicherte bei gleichem Prämienaufwand erhalten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Versicherte ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Lebensversicherer müssen Berufsunfähigkeitsrenten so kalkulieren, dass sie über viele Jahre hinweg sicher gezahlt werden können. Bei den Kapitalrücklagen dürfen die Versicherer den Höchstrechnungszins nicht überschreiten. Folglich führt eine Zinserhöhung zu steigenden Garantieleistungen für Neuverträge.

Höchstrechnungszins bei der Risikolebensversicherung: Mehr Geld für Hinterbliebene

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst der Höchstrechnungszins auch die Kalkulation von Garantien in der Risikolebensversicherung. Diese bietet eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene, die in Geldnöte geraten würden, falls der Versicherte stirbt. Die Versicherungssumme wird als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt, nicht als Rente.

In seiner Analyse hat der GDV festgestellt, dass die Garantieleistungen je nach Modellfall im Mittel um rund drei bis sechs Prozent gestiegen sind. Ein Beispiel mit fünf Prozent höheren Garantien liegt in der Mitte: „Hinterbliebene sind noch besser geschützt. Bei unserem Modellfall bedeutet der neue Höchstrechnungszins fast 10.000 Euro mehr“, so Schumann. Ausgegangen wurde dabei von einer Versicherungssumme in Höhe von 200.000 Euro vor der Anhebung des Höchstrechnungszinses.

Rentenversicherungen: Rentenfaktoren steigen um zwölf Prozent

Bei Rentenversicherungen wirkt sich die Anhebung des Höchstrechnungszinses insbesondere auf die Rentenfaktoren aus. Rentenfaktoren bestimmen die Höhe der monatlich garantierten Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet zum Beispiel bei einem angesparten Kapital in Höhe von 10.000 Euro eine lebenslange Rente von 30 Euro pro Monat.  

Bei vielen Rentenversicherungen ist der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn flexibel. Dann wird er, basierend auf dem dann gültigen Höchstrechnungszins, für den gesamten Rentenbezug festgelegt. Durch den neuen Höchstrechnungszins erhöht sich die Garantierente auch bei Altverträgen, die noch in der Sparphase sind. „Die Rentenfaktoren steigen – im Mittel sogar um zwölf Prozent. Das ist ein klarer Gewinn für Versicherte“, fasst Michael Fauser, Vorsitzender des Ausschusses Mathematik und Produktfragen im GDV, die Ergebnisse der Analyse zusammen.

Überschüsse bringen höhere Rente

Abgesehen vom neuen Höchstrechnungszins profitieren Rentenversicherte zudem von dem seit 2021 insgesamt verbesserten Zinsumfeld. „94 Prozent der erwirtschafteten Kapitalerträge fließen an Kundinnen und Kunden. Durch die bessere Lage gehen wir, wie in den vergangenen Jahren von einer weiter steigenden Gesamtverzinsung aus”, so Fauser. Von steigenden Überschüssen profitieren insbesondere auch Versicherte mit Altverträgen.

Überschussbeteiligungen sind wichtig für die Gesamtleistung der Rentenversicherung, die sich aus der garantierten Rente plus Überschussbeteiligung ergibt. Bei den aktuellen Tarifen und Überschüssen dauert es etwa 21 Jahre, bis das Anfangskapital unserer Modellkundin voll ausgezahlt ist. Aber auch danach gilt: „Wer lange lebt, ist mit einer Rentenversicherung auf der sicheren Seite. Die Rente wird auf jeden Fall bis zum Lebensende gezahlt“, sagt Fauser.

Zugehörige Themenseiten:
Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Geldanlage, Lebensversicherung und Vermögensaufbau