Ab Spätsommer werden sie oft lästig und für Mitarbeiter mit Allergien sind Wespen eine echte Gesundheitsgefahr. Doch eigenmächtig ein Wespennest auf dem Betriebsgelände zu bekämpfen ist nicht nur illegal, sondern auch ziemlich sinnlos. Wie Chefs korrekt vorgehen und im Notfall reagieren.

Ob auf dem Land oder in der Stadt, nicht selten siedeln sich Wespen auf einem Betriebsgelände an. In Freilagern, auf Dachböden, hinter Holzverschalungen oder in ungedämmten Rollladenkästen bauen sie gern ihre Nester. Oft werden die Tiere erst bemerkt, wenn die Kolonie gewachsen ist und der Flugverkehr zunimmt. Ob dann Mitarbeiter Angst bekommen oder nicht, aus Sicht des Arbeitsschutzes fallen Wespen unter die biologische Gefährdungen. Was in der Praxis bedeutet, dass der Arbeitgeber die Angst vor einem Stich nicht als Privatangelegenheit abtun darf, sondern die Mitarbeiter schützen muss.
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Arbeitsschutz und Gesundheit, Risikomanagement und Sommer
