Vermögensaufbau Finanzen: Die 5 teuersten Irrtümer der Frauen

Zugehörige Themenseiten:
Geldanlage und Vermögensaufbau

Die finanzielle Versorgung von Frauen ist oft ein Desaster, das sich über viele Jahre aufbaut und spätestens bei Scheidung oder Rente für Ohnmachtsgefühle bei den Betroffenen sorgt. Gründe für klamme Kassen gibt es viele – manche sind von den Frauen kaum beeinflussbar, andere sind es. Doch Frauen sitzen Mythen auf, die sie daran hindern, Verantwortung für ihre Geldangelegenheiten zu übernehmen. Hier sind die fünf teuersten Irrtümer der Frauen.

Zu schön, um wahr zu sein: Der Prinz, der mit der Frau seiner Träume in ein sorgloses Leben reitet – und sie selbstverständlich bis zu ihrer beider Tod vollständig versorgt. - © studiostoks - stock.adobe.com

Manche Mythen halten sich ewig – was wohl auch daran liegt, dass es so wunderbar wäre, wenn sie stimmen würden. Der Ehemann als Altersvorsorge ist im finanziellen Umweld wahrscheinlich der größte Mythos überhaupt: „In meiner Beraterpraxis habe ich viel mit Frauen von gutverdienenden oder vermögenden Männern zu tun, die im Fall von Scheidung oder Tod des Ehemannes vor dem finanziellen Ruin stehen“, sagt Stefanie van Dawen. Beide Ehepartner schauen dort oft nicht so genau hin - zum Schaden der Frau, wenn die Beziehung endet. Van Dawen berät als selbstständige Certified Foundation and Estate Planer, Bankbetriebswirtin und Mediatorin im nordrhein-westfälischen Euskirchen, Frauen bei der Finanzplanung.

Enorme Ungleichheit beim Vermögen

Männer besitzen laut einer Studie von Oxfam 50 Prozent mehr Vermögen als Frauen. Als Hauptgrund führt Oxfam, ein internationaler Verbund verschiedener Hilfs- und Entwicklungsorganisationen, die fehlende Bezahlung für Haushaltsführung und Kindererziehung an. „Weltweit leisten Frauen und Mädchen täglich weit über 12 Milliarden Stunden Haus-, Pflege- und Fürsorgearbeit – unbezahlt. Würde man ihnen auch nur einen Mindestlohn für diese Arbeit zahlen, wären das umgerechnet über 11 Billionen US-Dollar pro Jahr“, steht in der Studie.

Van Dawen appelliert an die Frauen: „Kümmern Sie sich um Ihr Geld – Ihr Mann ist nicht automatisch für Ihre Altersvorsorge zuständig. Das sieht er spätestens dann so, wenn es zur Trennung kommt. Und im Fall seines Todes ist es zu spät, um die finanzielle Versorgung zu sichern.“

Irrtum 1: "Ist doch egal auf welches Konto das Geld geht. Wir sind doch verheiratet."

Hinter dieser Aussage steht das Verständnis, dass beide Ehepartner die gleichen Rechte haben. "Tatsächlich ist jedoch der wirtschaftlich Berechtigte oft ausschließlich der Mann", sagt van Dawen - obwohl sich die Frau als Berechtigte fühlt. „Frau und Mann sollten klären, wem das Guthaben oder die Schulden tatsächlich gehören und wer Zugriff auf die Konten hat, auch für den Todesfall. Läuft ein Konto auf beider Namen, ist es wichtig, dass der Betrieb ebenfalls beiden Partnern gehört. Denn fließt bei einem Verkauf des Betriebs ein höherer Verkaufserlös auf ein Gemeinschaftskonto, fällt je nach Umfang eine Schenkungssteuer an, wenn der Betrieb nur einem Partner gehörte. „Schon bei der Kontoeröffnung sollte über Verfügungsmacht, Haftung und die Entlohnung des Faktors ‚Erziehung und Haushalt‘ gesprochen werden“, rät van Dawen.

Irrtum 2: "Seitdem wir verheiratet sind, gehört uns alles gemeinsam. Wir haben ja keinen Ehevertrag."

Ehe heißt weder Engeignung, noch Entmündigung noch Bevormundung - weder des Mannes noch der Frau. Damit beide Partner gerecht versorgt sind, müssen sie die Rechtsfolgen der Eheschließung kennen. "Ohne Ehevertrag gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft - und die ist eigentlich eher eine Gütertrennung mit nicht automatisch ausreichender Versorgung für Frauen durch Zugewinnausgleich, nachehelichem Unterhalt, Versorgungsausgleich und gesetzlicher Erbquote", warnt van Dawen. Partner sollten besprechen, welche Regelung sie für ihr Vermögen und ihre Absicherung haben möchten - und bei Bedarf einen entsprechenden Ehevertrag aufsetzen. "Nicht jeder braucht einen Ehevertrag", sagt van Dawen, "aber jeder sollte überprüfen, ob das in seinem individuellen Fall gilt." Aus ihrer Praxis als Beraterin weiß sie, dass es oftmals den Wunsch gibt, den Betrieb im eigenen Familienstamm weiterzugeben - und angeheiratete Stämme insbesondere von einem Wertzuwachs auszuschließen. „Das gelingt nur mit vertraglichen Gestaltungen, die dann allerdings auch in ihrer Wechselwirkung zusammen passen müssen: Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag und Testament“, so die Beraterin. Auch wenn die Ehefrau über Vermögen verfügt, sollte sie prüfen, ob sie Wertzuwächse hieraus im Scheidungsfall ausgleichen möchte.

Van Dawen hat einen weiteren Tipp: "Kleinunternehmer mit Ehevertrag haben oft die Gütertrennung vereinbart. Die Idee dahinter: Die Ehefrau soll nicht für den Betrieb haften müssen", erzählt sie. Diese Wirkung wird jedoch nicht – wie häufig vermutet – durch einen Ehevertrag erzielt, sondern nur durch eine entsprechende Vermögensverteilung. Hinzu kommt, dass der Vertrag eine unangenehme Nebenwirkung hat: Der Vermögenszuwachs gehört ebenfalls nur dem Ehemann. Wird im Todesfall der Betrieb verkauft, gibt es keinen steuerfreien Zugewinnausgleich. „Handwerksunternehmer sollten ihre Eheverträge überprüfen – was sie im Alter von 30 Jahren vereinbart haben, ist mit 50 Jahren vielleicht nicht mehr die passende Lösung“, sagt sie. Da der Zugewinnausgleich sehr teuer werden kann, rät van Dawen, über eine steuerfreie Schenkung nachzudenken.

Vermögenswerte sollten Verheiratete rechtlich und wirtschaftlich klar trennen - und ihre unterschiedlichen Ziele kennen. Denn bei einer Scheidung will man dem anderen nicht zu viel geben, bei Tod aber doch. "Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet das beste aus zwei Welten, ist van Dawen überzeugt - neben dem gesetzlichen Güterstand, der häufig ausreichend ist.

Irrtum 3: "Mein Mann verdient gut, da bin ich auch abgesichert."

Tatsächlich kann diese Aussage stimmen - wenn der Güterstand dieses vorsieht - nämlich bei Gütergemeinschaft. "Gibt es einen Ehevertrag, sollten Frauen überprüfen, ob dort eher Schutz oder Schaden für sie geregelt ist", sagt Stefanie van Dawen. Wichtig sei, dass es einen Passus zum Versorgungsausgleich gibt. Außerdem sollten die eigenen Unterhaltsansprüche und die der Kinder so geregelt sein, dass auch nach einer Trennung eine Konstanz im Lebensstandard gesichert ist. "Oft macht es Sinn, diese Vereinbarungen durch einen Mediator und/oder Anwälte begleichten zu lassen", sagt van Darwen.

Grundsätzlich möchte der Gesetzgeber Versorgungsunterschiede ausgleichen - und regelt das entsprechend bei der gesetzlichen Rente. Doch die private Vorsorge unterliegt keinem Versorgungsausgleich, allerdings ist ein Zugewinnausgleich möglich. "Frauen sollten darauf achten, eigene Vermögenswerte aufzubauen, der Unterhaltsansprüche verlieren sich mit dem Alter der Kinder", so die Finanzexpertin.

Irrtum 4: "Wir brauchen kein Testament. Als Ehefrau bekomme ich sowieso das Vermögen von meinem Mann."

"Diese Aussage stimmt schlicht nicht", sagt van Dawen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, sodass - falls es keine Kinder gibt - auch beispielsweise die Eltern erbberechtigt sind. Es entsteht dann eine Erbengemeinschaft - mit allen Probleme, die bei der Absprache mit mehreren Beteiligten zutage treten können. "Immerhin ist Einstimmigkeit vorgeschrieben, Blockaden sind möglich und das Konfliktpotenzial ist hoch - insbesondere, wenn es sich um Patchwork-Familien handelt oder es einen Auslandsbezug gibt", weiß sie.

Wer kein Testament, aber Kinder hat, sollte zudem bedenken: Sind minderjährige Kinder erbberechtigt, spricht das Familiengericht mit. Wer einen Betrieb hat, muss dann seine geschäftlichen Entscheidungen mit dem Vormundschaftsgericht abstimmen - das kann keine gute Lösung sein. "Ein Testament ist deshalb ein Muss. Und es sollte regelmäßig an die veränderten Lebensbedingungen angepasst werden", sagt van Dawen.

Wie wichtig das ist, zeigt ein Beispiel: Die Eheleute einer jungen Familie vereinbaren ein Berliner Testament - sie vererben sich also gegenseitig ihren vollständigen Besitz. Im Lauf des Lebens bauen sie ein erhebliches Vermögen auf, doch dann verstirbt einer der beiden Partner. Nun fällt Erbschaftsteuer an. "Hier macht es Sinn, frühzeitig einen Teil des Vermögens an die Kinder zu verschenken, oder diese in eine Erbfolge durch Testament einzubeziehen", erklärt van Dawen.

Nachteilig ist es auch, wenn zum Berliner Testament das Wiesbadener Modell vereinbart wurde: "Dabei ist es meist so, dass dem Mann der Betrieb gehört - das ist Geschäftsvermögen - und der Frau das Betriebsgebäude - das ist Privatvermögen, das nach 10 Jahren steuerfrei veräußerbar ist. Verstirbt einer der beiden Partner, fallen die getrennten Vermögen bei einer Person zusammen , so dass alles im steuerlichen Sinne zum Betriebsvermögen wird. Eine steuerfreie Veräußerung der Immobilie – etwa im Rahmen einer Unternehmensnachfolge – ist damit nicht mehr möglich. Dies ist besonders ärgerlich, wenn das Objekt wertvoll und bereits abgeschrieben ist.

Irrtum 5: "Wenn mir etwas passiert, kümmert sich mein Mann schon um die Details. Oder meine Kinder ..."

"So einfach ist es in der Praxis leider fast nie - denn oft haben Paare nicht geklärt, was sie von anderen erwarten", weiß van Dawen. Wenn dann einer von beiden nicht mehr (voll) handlungsfähig ist, müsste erst über das Betreuungsgericht ein Vormund bestellt werden oder eben wichtige Entscheidungen aufgeschoben werden. "Oft sind zudem die Menschen im Umfeld überfordert. Sie wollen handeln, wie sie glauben, dass es der Handlungsunfähige gewünscht hätte, aber sie dürfen es nicht oder wissen nicht genau, was sein Wunsch gewesen wäre", erzählt van Dawen. Sie rät deshalb dazu, für die Themen Betrieb, Haushalt, Kinder, Papierkram und - ganz besonders - medizinische Versorgung, die folgenden Fragen zu besprechen - und die Ergebnisse schriftlich festzuhalten:

  1. Wer KANN sich kümmern? Klären der Möglichkeit
  2. Wer SOLL sich kümmern? Klären des Wunsches
  3. Wer DARF sich kümmern? Klären und Erteilen einer Vollmacht
  4. Wer MÖCHTE sich kümmern? Klären, wer bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen

Fazit: Reden und Vereinbarungen treffen, sind ein Muss

"Übrigens: Weder Testament nocht Versorgungsvollmacht müssen notariell beglaubigt sein", informiert van Dawen. Sie rät allen Paaren, verheiratet oder nicht, Transparenz bei Zahlen und den gegenseitigen Erwartungen zu schaffen. Dafür müsse die Kommunikation offen, vertrauensvoll, klar und fair erfolgen. Wichtig sei es, die getroffenen Vereinbarungen bei veränderten Lebensumständen flexibel anzupassen – wie ein Fitness-Programm oder Gesundheits-Check-up. "Sind diese Themen gereglt, profitieren alle Beteiligten - auch die Männer. Denn es ist einfach ein sehr gutes Gefühl, seine Angelegenheiten auf faire Art und Weise geregelt zu haben", sagt sie.

Zur Person

Stefanie van Dawen, Bankbetriebswirtin, zertifizierte Mediatorin, CFEP®, CGA®. Sie hat langjährige Beratungserfahrung aus der ganzheitlichen Begleitung von Unternehmern und Familien hinsichtlich Vermögensstruktur, Risikofallbetrachtung und Nachfolge bei Privatbanken und einer Wirtschaftskanzlei. Seit 2019 arbeitet sie als freiberufliche, ganzheitliche Strategieberaterin (Kümmerer für Finanzen – für Firma und Familie). Sie begleitet konfliktbehaftete Situationen sowie Entscheidungsprozesse innerhalb der Firma und der Familie.