Datenwirtschaft Data Act: Handwerksbetriebe sollen Zugang zu relevanten Daten erhalten

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Daten spielen eine immer größere Rolle, auch im Handwerk. Ob die Heizung gewartet oder das Auto repariert werden muss, entscheidet sich immer mehr anhand der übermittelten Daten. Mit dem „Data Act“ will die EU-Kommission nun sicherstellen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen einen fairen Zugang zu Daten erhalten.

Handwerksbetriebe brauchen Zugang zu relevanten Daten. - © thodonal - stock.adobe.com

Kundendaten, Materialbestellungen bis hin zur Zeiterfassung: Die fortschreitende Digitalisierung beschleunigt und vereinfacht die Prozesse in Handwerksbetrieben. Die vielen Daten, die dabei entstehen, müssen nicht nur geschützt und archiviert werden – sondern auch mit weiteren Daten in einen sinnvollen Zusammenhang gesetzt werden. Denn auch bei den Endverbrauchern selbst entstehen immer mehr Daten. Beispiel Heizungsanlagen: In Gebäuden gibt es immer mehr moderne Geräte, die Verbrauch und Zustand messen – doch bisher können die Sanitär- und Heizungsbetriebe diese Daten, die für die Wartung wichtig sind, nicht einsehen.

Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten

Das ist bisher den Hersteller der einzelnen Geräte vorbehalten. Fürs Handwerk hat das fatale Folgen: Denn die Datenhoheit der Hersteller schließt – im Fall der Heizungsanlagen – die SHK-Betriebe vom Wertschöpfungskette aus, langsam aber sicher. Damit ein solches Szenario zulasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nicht eintritt, ist die Politik gefragt: Die EU-Kommission hat nun gehandelt und mit dem „Data Act“ einen Vorschlag erarbeitet. Danach sollen der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht, neue Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten eingeführt sowie der internationale Datentransfer sicherer gemacht werden. Damit stellt die EU nun erstmals sicher, dass nicht nur die Konzerne und Hersteller von Elektroprodukten Zugang zu den erzeugten Daten bekommen, sondern auch KMU wie die Handwerksbetriebe.

Handwerksbetriebe dürfen keine Erfüllungsgehilfen werden

Andernfalls besteht die Gefahr, dass Handwerksbetriebe von Dienstleistungen, die künftig mehr Daten erfordern, ausgeschlossen werden und zu bloßen Erfüllungsgehilfen großer Unternehmen werden. So sehen es auch Kammern und Verbände, die den fairen Zugang zu Daten in der geplanten Verordnung begrüßen. "Damit auch sie unabhängig von großen Herstellern Reparatur- und Wartungsdienstleistungen, etwa auch im Smart-Home-Bereich anbieten können, muss ein Datenzugang in Echtzeit gewährleistet werden“, sagt Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT). Gerade auch für kleinere und mittlere Betriebe ist die Zugriffsmöglichkeit auf Daten eine entscheidend, um in digitalen Märkten konkurrenzfähig zu sein, sagt er: „Daten stellen auch im Handwerk den goldenen Boden für zukunftsfähige, digitale Geschäftsmodelle dar.“

Ein großes Thema ist dabei auch der Datenzugang bei freien Kfz-Werkstätten. Bisher können sie auf die Fahrzeugdaten ihrer Kunden nicht zugreifen, um Services wie Inspektionen durchzuführen, da diese in der Vergangenheit allein den Vertragswerkstätten vorbehalten waren. Auch im Smarthome sorgen mit dem Internet vernetzte Geräte und Anlagen für ein Mehr an Daten, die für Handwerksdienstleistungen elementar sind.

Ziel: Den Nutzer in den Mittelpunkt stellen

Als einen Beitrag zu einer „mittelstandsgerechten Digitalisierungspolitik“ wertet auch Holger Schwannecke, Generalsekretär beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) den Vorschlag der EU-Kommission. „Der Nutzer soll im Mittelpunkt stehen und darüber entscheiden können, ob er seine Daten auch mit unabhängigen Dienstleistern teilt, damit diese sein Produkt reparieren und warten oder weitere Dienstleistungen erbringen können.“

Im Gegensatz zu Herstellern und Tech-Konzernen sind Schwannecke zufolge KMU – und darunter auch die Handwerksbetriebe – beim Datenzugang bis dato in einer schwächeren Position. „Die Liste mit unfairen und daher unwirksamen Vertragspraktiken geht in die richtige Richtung und enthält im Wesentlichen die Praktiken, die wir aus Handwerkssicht als missbräuchlich identifiziert haben.“ Der ZDH will sich nun dafür einsetzen, dass der nun vorgelegte Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht verwässert wird.