Sogenannte Betriebsvorrichtungen wie etwa Aufzüge oder Kühleinrichtungen gehören in der Regel nicht zum Gebäude, also dürfen Chefs sie kürzer abschreiben – und jetzt noch schneller als zuvor. Wie Handwerksunternehmer von den Steuervorteilen profitieren.

Für Jörg Gauger ist der Stromverbrauch im Betrieb seit Jahrzehnten ein ganz großes Thema. „Als Bäckerei haben wir einen enormen Energiebedarf“, erklärt der Handwerksunternehmer. Gemeinsam mit seiner Ehefrau, Bäckermeisterin Antje Mieske, führt er in Trebbin die Landbäckerei Röhrig mit fünf Mitarbeitern. Gauger ist für die technischen Abläufe zuständig.
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Energieeffizienz, Energiesparen, Liquiditätsmanagement und Steuerstrategien
