Einbauten richtig absetzen Betriebsvorrichtungen: Schneller abschreiben und Steuern sparen

Sogenannte Betriebsvorrichtungen wie etwa Aufzüge oder Kühleinrichtungen gehören in der Regel nicht zum Gebäude, also dürfen Chefs sie kürzer abschreiben – und jetzt noch schneller als zuvor. Wie Handwerksunternehmer von den Steuervorteilen profitieren.

Jörg Gauger und Antje Mieske führen gemeinsam die Landbäckerei Röhrig in Trebbin in Brandenburg.
Jörg Gauger und Antje Mieske führen gemeinsam die Landbäckerei Röhrig in Trebbin in Brandenburg. Sie profitieren von der Möglichkeit, Betriebsvorrichtungen wie ihre Photovoltaikanlagen schneller abschreiben zu können. - © Fabian Zapatka

Für Jörg Gauger ist der Stromverbrauch im Betrieb seit Jahrzehnten ein ganz großes Thema. „Als Bäckerei haben wir einen enormen Energiebedarf“, erklärt der Handwerksunternehmer. Gemeinsam mit seiner Ehefrau, Bäckermeisterin Antje Mieske, führt er in Trebbin die Landbäckerei Röhrig mit fünf Mitarbeitern. Gauger ist für die technischen Abläufe zuständig.

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