Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit verpflichtet der Gesetzgeber viele Unternehmen in Deutschland, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Auch Handwerksbetriebe sollten ihre digitale Kommunikation auf den Prüfstand stellen, können aber auch von höherer Reichweite profitieren.

Die digitale Barrierefreiheit ist über die gesetzliche Pflicht hinaus ein klarer Wettbewerbsfaktor: Millionen von Menschen in Deutschland profitieren von ihr und darunter auch diejenigen Betriebe, die barrierefreie Angebote schaffen – selbst wenn sie gesetzlich gar nicht dazu verpflichtet sind. Was für Handwerksbetriebe jetzt wichtig wird, erläutert Sven Kummer, Geschäftsführer von radpidmail.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für einige Produkte und Dienstleistungen fest, sodass diese auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. Zu denken ist dabei an blinde, seh- oder hörbeeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit kognitiven oder feinmotorischen Einschränkungen. Mit Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte digitale Angebote, die ab diesem Zeitpunkt auf den Markt kommen, barrierefrei zu gestalten. Besonders Websites, mobile Apps, digitale Benutzeroberflächen oder E-Commerce-Plattformen stehen im Fokus des Gesetzgebers.
Für welche Unternehmen zählt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
- Private B2C-Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 2 Mio. Euro (hier gibt es auch Ausnahmen)
- Unternehmen, die Produkte wie Terminals oder Geldautomaten bereitstellen
- Digitale Dienstleistungen wie Online-Shops, Apps, Bankanwendungen oder E-Book-Reader anbieten
Obwohl viele Handwerksbetriebe aufgrund ihrer Unternehmensgröße von dem Gesetz zunächst nicht betroffen sind und auch E-Mail-Marketing bzw. Newsletter aktuell nicht ausdrücklich unter das BFSG fallen, lohnt es sich dennoch, die eigene digitale Kommunikation auf den Prüfstand zu stellen und die Prinzipien der Barrierefreiheit auch auf diesen Kanal zu übertragen.
Aus diesen Gründen sollten Newsletter barrierefrei gestaltet sein
Neben einer grundsätzlichen gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen ist inklusives E-Mail-Marketing auch aus strategischer Perspektive sinnvoll. Denn laut Statistischem Bundesamt leben über 10 Millionen Menschen in Deutschland mit einer anerkannten Behinderung. Rechnet man Personen mit altersbedingten oder vorübergehenden Einschränkungen dazu, sind es sogar deutlich mehr – Menschen also, die Unternehmen bei fehlender digitaler Barrierefreiheit nur unzulänglich erreichen und die sie als Kunden dauerhaft verlieren könnten. Ganz unabhängig davon kommen eine klare Sprache, gute Kontraste und ein übersichtlicher Newsletter-Aufbau nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute. Denn auch für vielbeschäftigte Newsletter-Abonnenten sind E-Mails so einfacher zu erfassen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass die Gesetzgebung sich in Zukunft noch weiterentwickeln wird. Betriebe, die bereits jetzt und vorausschauend handeln, sind so besser auf künftige Anpassungen vorbereitet und Mitbewerbern einen Schritt voraus.
Barrierefreiheit leicht gemacht: In 5 Schritten zum perfekten Newsletter
Barrierefreie Newsletter lassen sich mit überschaubarem Aufwand und somit auch für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe umsetzen, die über keine eigene Marketingabteilung verfügen. Grundvoraussetzung dafür ist die Wahl einer einfachen und intuitiv zu bedienenden Newsletter-Software. Vergleichsportale wie OMR Reviews können bei der Suche nach dem passenden Newsletter-Tool helfen. Die folgenden Schritte bilden die Grundlage für die erfolgreiche Gestaltung barrierefreier Newsletter. Sie bieten eine praktische Orientierung und lassen sich einfach umsetzen.
1. Verständlich und klar formulieren
Barrierefreiheit beginnt bei der Sprache. Nutzen Sie kurze Sätze, aktive Formulierungen und vermeiden Sie unnötige Fachbegriffe. So können auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Lesekompetenz den Inhalt schnell erfassen.
- Kompliziert: „Unser Meisterbetrieb offeriert individuelle Lösungen zur Dachisolierung“
- Besser: „Wir dämmen Ihr Dach – individuell und zuverlässig.“
- Auch Abkürzungen können für viele Menschen ein Hindernis darstellen und sollten ebenso wie komplizierte Fachbegriffe vermieden werden.
2. Aussagekräftige Betreffzeilen verwenden
Der Betreff entscheidet oft darüber, ob ein Newsletter geöffnet wird. Menschen, die sich E-Mails vorlesen lassen, profitieren hier besonders von konkreten und leicht verständlichen Betreffzeilen.
- Unklar: „Newsletter Oktober 2025“
- Besser: „5 Tipps für energiesparendes Heizen im Herbst“
So wird bereits auf den ersten Blick deutlich, worum es geht. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Newsletter-Öffnungsrate aus.
3. Bilder immer mit Alternativtexten versehen
Menschen, die Bildschirmleseprogramme, sogenannte „Screenreader”, nutzen, können Bilder nicht sehen. Deshalb ist es wichtig, jedem Bild einen Alternativtext (auch „Alt-Tag” genannt) zuzuweisen. Dieser beschreibt in wenigen Worten, was auf dem Bild zu sehen ist. Auch grafische Buttons oder Icons sollten Alternativtexte erhalten, die ihre Funktion erklären.
4. Auf gute Lesbarkeit achten
Barrierefreie Newsletter müssen gut lesbar sein. Vermeiden Sie also Farbkombinationen, die nur schwer zu erkennen sind, zum Beispiel hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund. Solche Kontraste wirken zwar oft modern, sind aber schwer lesbar. Besser ist ein hoher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, z. B. schwarzer oder dunkelgrauer Text auf weißem Untergrund. Außerdem sollte die Schriftgröße sämtlicher Newsletter-Texte mindestens 14 Pixel betragen. Das macht das Lesen vor allem für Menschen mit Sehschwäche oder auf kleinen Bildschirmen deutlich angenehmer.
Diese Maßnahmen helfen Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbenfehlsichtigkeit und sorgen auch bei mobiler Nutzung für bessere Lesbarkeit.
5. Newsletter übersichtlich strukturieren
Ein klar gegliederter Aufbau mit Zwischenüberschriften, Absätzen und Listen hilft Menschen, die Screenreader nutzen, den Inhalt besser zu erfassen. Tabellen sollten nur dann genutzt werden, wenn sie für die inhaltliche Struktur notwendig sind. So finden sich alle Leser – auch bei schneller Durchsicht – besser zurecht und Inhalte bleiben eher im Gedächtnis.
Verwenden Sie statt langer Textblöcke daher eher:
- Kurze Absätze
- Übersichtliche Aufzählungen
- Aussagekräftige Überschriften pro Abschnitt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kann sich für Betriebe auszahlen
Selbst wenn Handwerksbetriebe von den Pflichten des BFSG (zunächst) nicht betroffen sein mögen, sollten sie sich die Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit auch in ihrer Kommunikation zu Herzen nehmen. Denn barrierefreies E-Mail-Marketing hilft dabei, niemanden auszuschließen und die Wirksamkeit von Newslettern zu erhöhen. Der Aufwand ist überschaubar, der Nutzen dafür umso größer.
Über den Autor
Sven Kummer ist Gründer und Geschäftsführer des 2008 in Freiburg gegründeten SaaS-Unternehmens rapidmail. Seine Vision ist es, Unternehmen jeder Größe in einer schnelllebigen digitalen Welt dabei zu helfen, erfolgreich zu sein. Daran arbeiten an zwei Standorten in Berlin und Freiburg mittlerweile knapp 50 Teammitglieder. Neben der intuitiven Bedienbarkeit der E-Mail-Marketing-Software setzt rapidmail auf sehr hohen Datenschutz mit Serverstandorten ausschließlich in Deutschland, exzellente Zustellraten sowie einen persönlichen Kundensupport. Weitere Informationen unter rapidmail.de