Serie betrieblicher Brandschutz, 3. Folge Anlagentechnischer Brandschutz: Feuer früh erkennen und schnell löschen

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Je früher ein Feuer erkannt wird, desto größer wird die Chance, es schnell zu löschen und die Schäden in Grenzen zu halten. Besonders tückisch sind daher Glimm- und Schwelbrände, die sich über Stunden oder gar Tage unerkannt in einem Gebäude ausbreiten, bevor es zu offenen Flammen kommt.

Anlagetechnischer Brandschutz
Sowohl für das Erkennen wie für das Bekämpfen eines Feuers gibt es ausgeklügelte technische Maßnahmen. - © pongsakorn - stock.adobe.com

Oft beginnt ein Brand ganz unspektakulär und nicht – wie meist in Film und Fernsehen dargestellt – durch spektakulär auflodernde Stichflammen oder heftige Explosionen: Schon ein beschädigter Lithium-Akku, eine überhitzte Kabeltrommel oder die Funken eines Winkelschleifers können unter ungünstigen Umständen zur Ursache eines Feuers werden. Entscheidend ist dann, dass ein solcher Entstehungsbrand möglichst rasch bemerkt wird und Löschmaßnahmen beginnen.

Kleine Ursachen – Katastrophale Folgen

Sowohl für das Erkennen wie für das Bekämpfen eines Feuers gibt es ausgeklügelte technische Maßnahmen, die auch dann greifen, wenn kein Mitarbeiter vor Ort ist, der den Brand bemerken könnte. Bei diesem sogenannten anlagentechnischen Brandschutz werden drei Grundprinzipien unterschieden:

  • das frühe automatische Erkennen eines Feuers durch Brandmeldeanlagen (BMA)
  • das schnelle automatische Starten einer aktiven Brandbekämpfung durch Feuerlöschanlagen
  • das manuelle oder automatische Ableiten von Rauch, Brandgasen und Hitze durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).

Brandherde: So lässt sich Feuer früh erkennen

Systeme zur Brandfrüherkennung unterscheiden sich durch die Art und Weise, wie ein Feuer messtechnisch erkannt wird. Der klassische Rauchmelder, wie er inzwischen fast überall in Mietwohnungen vorgeschrieben ist, erkennt entstehenden Rauch über die Trübung der Luft. Andere Systeme erfassen Brandgase wie Kohlenmonoxid oder die Wärme eines Brandes über die erhöhte Infrarotstrahlung. Es ist ratsam, Brandschutzexperten hinzuziehen, wenn entschieden wird, welche technische Lösung – optische Rauchmelder, Wärmemelder, Flammenmelder oder Ionisationsrauchmelder – für den eigenen Betrieb am besten geeignet ist.

Eine optimal dimensionierte und installierte Brandmeldeanlage dient nicht nur der schnellen Alarmierung. Sie kann auch weitere Funktionen übernehmen wie etwa Rauchabzugseinrichtungen öffnen, Aufzüge stilllegen, Feuerschutzabschlüsse schließen oder Löschanlagen aktivieren.

In einigen Umgebungen, etwa für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, sind automatische und nichtautomatische Brandmelder mit unmittelbarer Übertragung des Alarms zur zuständigen Feuerwehr Pflicht. Nichtautomatisch bedeutet, dass das System per Handfeuermelder von einem Menschen ausgelöst werden muss. Auch wo keine Verpflichtung besteht, sollte man sich klar machen, dass durch das Überwachen eines Gebäudes durch Brandmeldeanlagen die Eingreifzeit der Feuerwehren im Brandfall entscheidend verkürzt. Hier können schon wenige Minuten darüber entscheiden, ob die Schäden durch Feuer, Löschwasser und Betriebsunterbrechung 4-stellig, 5-stellig oder 6-stellig werden.

Das Löschen beginnt schon, bevor die Feuerwehr eintrifft

Automatische Feuerlöschanlagen haben die Funktion, einen Brand möglichst rasch zu begrenzen und seine Ausbreitung zu verhindern. Sie dürfen jedoch niemals als Ersatz für eine gut ausgerüstete und schnell einsatzfähige Feuerwehr missverstanden werden. Der Vorteil, insbesondere in einer schnell brennbaren Umgebung, ist, dass der Löschvorgang bereits beginnen kann, bevor die Feuerwehr den Brandort erreicht. Dies schützt Sachwerte, aber auch hilflose oder verletzte Personen und vermindert gleichzeitig die Gefährdung für die eingesetzten Feuerwehrleute.

Pulver, Flüssigkeit oder Gas? Löschmittel gezielt auswählen

Die eingesetzte Löschtechnik ist sehr vielseitig und nutzt neben Wasser – die klassischen Sprinkleranlagen – auch Wassernebel, Aerosole, Schaum, Pulver, chemische Substanzen oder Inertgase wie Argon und Stickstoff. Es versteht sich von selbst, dass die Anlagen bzw. Löschmittel so gewählt werden müssen, dass ihr Einsatz möglichst frei von unerwünschten Nebenwirkungen bleibt. In einem Serverraum wird man eher auf Inertgas setzen, in einem Spänesilo auf Sprühwasser bauen und in einem Lager mit brennbaren Flüssigkeiten vielleicht eine Schaumlöschanlage vorziehen.

Wann und wo Löschanlagen verpflichtend gefordert sind, hängt von den lokalen Gegebenheiten und Nutzungsarten der Gebäude ab. Maßgeblich sind die Landesbauordnungen und die Industriebaurichtlinie, dazu können Vorgaben der Brandversicherer kommen.

Leben schützen mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) haben mehrere Aufgaben:

  • Flucht- und Rettungswege von Rauch befreien bzw. freihalten
  • die Sicht im brennenden Gebäude verbessern, auch für die Rettungskräfte und Feuerwehr
  • die entstehende Wärme sicher abführen und damit Gebäude und Sachwerte schützen

Nicht zuletzt kann eine RWA Leben schützen. Denn – wie bereits in einem früheren Beitrag dieser Brandschutz-Serie erwähnt – sterben die meisten Brandopfer nicht an den Flammen, sondern am giftigen Brandrauch. Eine RWA kann in Werkstätten und Hallen, aber auch in Pausenräumen, Fluren oder Treppenhäusern dieser Gefahr gezielt entgegenwirken.

In einfacheren Systemen werden Wärme, Rauch und Brandgase durch Öffnungen im Dach oder der Fassade abgeleitet. Das Öffnen erfolgt entweder automatisch oder per Hand. Komplexere automatische RWA werden über Rauchmelder oder BMA angesteuert, wodurch dann Rauchgasventilatoren aktiviert werden. Das Installieren einer RWA sollte stets auf den Gebäudetyp, die Gebäudenutzung und die vorhandene Löschanlage abgestimmt werden. Auch hier ist Expertenrat gefragt.

Bei aller Begeisterung für automatisierte und immer smarter werdende Technologien zum Brandschutz muss dennoch eines betont werden: Auch eine hochwirksame automatische Branddetektion mit leistungsfähiger Löschanlage und effektivem Rauch- und Wärmeabzug darf niemals dazu dienen, Schwächen und Mängel im betrieblichen und organisatorischen Brandschutz auszugleichen. Weder Feuerlöscher noch Brandschutzbeauftragte (mehr dazu in der nächsten Folge der Brandschutz-Serie) werden durch einen anlagentechnischen Brandschutz überflüssig.

Druckfrisch: Prüffristen im Brandschutz

Damit Brandschutzeinrichtungen sicher funktionieren, ist ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung vorgeschrieben. Eine neue DGUV Information 205-040 (nur online erhältlich) von Juni 2022 erläutert die Rechtsgrundlagen und wichtige Begriffe. Gleichzeitig hat die DGUV Informationen zu den organisatorischen Maßnahmen und Prüffristen für Branderkennungsanlagen, Feuerlöscheinrichtungen und Rauch- und Feuerschutzabschlüsse usw. auf einer Seite übersichtlich verlinkt.