Scheinselbständigkeit ausschließen Betriebsfläche untervermieten: Spielregeln und Vertragskonstrukte

Wenn Sie Ihre Betriebsfläche untervermieten – ob Werkstatt oder Salon –, weil Sie sie nicht voll auslasten, können Sie Geld sparen. Das Modell funktioniert in der Praxis gut, wenn die Spielregeln geklärt sind und Vertragskonstrukte stimmen. Was Handwerkerinnen und Handwerker in Sachen Stuhlmiete und Co. wissen müssen.

Manuela Fagner, Friseurmeisterin und Inhaberin des Friseursalons Schnittraum in München, mit ihrem Stuhlmieter, Friseurmeister Mathias Grossmann.
Manuela Fagner, Friseurmeisterin und Inhaberin des Friseursalons Schnittraum in München, hat ihre Betriebsfläche untervermieten können. Neben ihr steht ihr Stuhlmieter Friseurmeister Mathias Grossmann. - © Lisa Hörterer

An der Tür der Barer Straße 55 in der Münchner Maxvorstadt hängen zwei Schilder in unterschiedlichem Design: Salon Schnittraum und daneben Mathias Grossmann Hairstyling. Auch wer bei Google nach der Adresse sucht, wird doppelt fündig: ein Salon, zwei Firmennamen. Wenn es nach Friseurmeisterin Manuela Fagner geht, werden bald noch weitere Einträge hinzukommen. Denn Fagner, die den Schnittraum vor 24 Jahren gründete, ist Untervermieterin und in dieser Rolle ziemlich zufrieden. Sie hat erkannt, dass Betriebsfläche unterviermieten und damit sparen von Vorteil sein kann.

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