Einführung schnell organisieren! Pflicht zur E-Rechnung: So müssen Betriebe die Buchhaltung umstellen

Ab 1. Januar 2025 sind Handwerksunternehmer verpflichtet, die E-Rechnung zu empfangen. Nach einer kurzen Übergangszeit wird im nächsten Schritt der Versand im B2B-Geschäft ebenfalls obligatorisch. Was die Umstellung für Betriebe bedeutet.

Sybille Gleim-Eckhardt führt die Goldschmiede-Werkstatt Mokume-Saar in Ensdorf im Saarland gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer Tochter. Sie sind mit dem E-Rechnung derzeit konfrontiert.
Sybille Gleim-Eckhardt führt die Goldschmiede-Werkstatt Mokume-Saar in Ensdorf im Saarland gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer Tochter. - © Angelika Klein

Die Goldschmiede-Werkstatt Mokume-Saar in Ensdorf bietet im Saarland japanische Schmiedekunst an. „Wir fertigen individuelle Trauringe und Schmuck-Unikate in reiner Handarbeit“, erklärt Sybille Gleim-Eckhardt. Mokume Gane steht im Japanischen für Holzmaserung im Metall, es handelt sich um eine 300 Jahre alte Schmiedetechnik, mit der Edelmetalle in außergewöhnlicher Gestaltung und Mustern entstehen. Gemeinsam mit ihrem Mann, Goldschmiedemeister Markus Eckhardt, und ihrer Tochter, Goldschmiedin Sophie Eckardt-Lischer, konzipiert die Graveurin die Schmuckstücke. „Wir sind ein reiner Familienbetrieb“, sagt Gleim-Eckhardt.

Die meisten Kunden sind Privatpersonen, die das Besondere suchen. „Zu unseren Kunden gehören aber auch einige Firmen, die sich weniger für ein Schmuckstück als für bestimmte Materialien interessieren. Es kommt sogar vor, dass wir für andere Juweliere anfertigen“, kommentiert die Unternehmerfrau.

Bislang PDF-Dateien statt E-Rechnung

Ab dem kommenden Jahr wird die Unterscheidung zwischen Privatkunden und gewerblichen Auftraggebern für den Betrieb von Relevanz sein. Denn die E-Rechnungspflicht kommt – und sie betrifft Firmen unabhängig von ihrer Größe.

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