book Themenseite

Wer einen Vertrag abschließt, übernimmt gegenüber der Versicherung auch bestimmte Pflichten, sogenannte Obliegenheiten. Theoretisch weiß das jeder, praktisch beachten es die wenigsten. Manchmal mit ernsten und teuren Folgen für den Handwerksunternehmer.

Versicherungen Versicherungsschutz bei Akkubränden: So schützen sich Handwerksbetriebe vor einem Leistungsabzug

Akkus sind überall – sowohl in Privathaushalten als auch im Handwerk sind sie millionenfach verbreitet. Unterschätzt wird, wie gefährlich sie werden können. Sogar ein altes Handy in der Schublade kann einen Brand auslösen – und wer ein Gerät mit beschädigtem Akku hat, muss besonders aufpassen. Diese Akkus entzünden sich sogar noch leichter. Lesen Sie, wo die Risiken genau liegen und wie sie vermieden werden können, damit die Versicherung im Schadenfall wirklich zahlt. › mehr

Sicherheit schaffen Notfallordner: Mit diesen Dokumenten sorgen Sie vor

Unfälle und unerwartete Ereignisse kommen, nun ja: unerwartet. Das kann im Privaten und im Betrieb für erhebliche Turbulenzen sorgen. Fällt beispielsweise der Chef plötzlich aus, stehen Abläufe und Kompetenzen zur Diskussion. Unternehmer sichern ihren Betrieb, wenn sie frühzeitig einen Notfallordner anlegen, der verschiedene Krisenszenarien regelt. Simone Deike und Alexandra Huhle, beide zertifizierte Financial Planner (CFP), hatten auf dem Presse-Round-Table des Financial Planning Standards Board (FPSB) viele wertvolle Tipps für Privatpersonen und Unternehmer parat. › mehr
- Anzeige -

Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Harte Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zu zahlen, wenn diese eine versicherungsförmige betriebliche Altersvorsorge nutzen. Diese Entgeltumwandlungen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber mit 15 Prozent unterstützen, wenn er durch die bAV Sozialversicherungsbeiträge spart. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt? Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, erklärt die Gesetzeslage. › mehr