Obliegenheitsverletzungen Wann es teuer wird

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Ob die Versicherung zahlt, hängt von der Schwere der Pflichtverletzung des Versicherten ab. Was Sie dazu wissen sollten.

Ob die Versicherung zahlt, hängt von der Schwere der Pflichtverletzung des Versicherten ab. Was Sie dazu wissen sollten. - © © ra2 studio - Fotolia.com

1. Einfache Obliegenheitsverletzung

In diesen Fällen bleibt der Versicherer voll leistungspflichtig. Eine solche einfache Vertragsverletzung könnten gekippte Fenster im Obergeschoss sein oder eine kurze Unachtsamkeit beim Fahren betrieblicher Fahrzeuge. Problem: Die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, liegt immer beim Versicherungsnehmer.

2. Grob fahrlässige Pflichtverletzung

Sie liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt verletzt wird, dem Versicherungsnehmer hätte klar sein müssen, dass er falsch handelt. Dies ist der Fall, wenn Betriebsgebäude trotz Alarmanlage nicht ausreichend gesichert sind oder Monteure alkoholisiert Auto fahren. In diesen Fällen ist die Kausalität, ob der Versicherungsfall auch ohne Verletzung entstanden wäre, entscheidend. Gibt es keinen Zusammenhang, kann es sein, dass der Versicherer trotz der Verletzung voll in der Pflicht ist. Gibt es eine Kausalität, bleibt der Versicherer noch teilweise leistungspflichtig.

3. Vorsätzliche Verletzung

Vorsatz liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer die Meldepflicht bekannt war. Vorsatz ist, wenn bekannt war, dass ein Gebäude schon mehrere Wasserschäden hatte, dies aber verschwiegen wird. Bei Vorsatz und Kausalität ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Er kann den Versicherungsvertrag fristlos kündigen.

4. Arglistige Obliegenheitsverletzung

Arglistig handelt, wer von vorneherein einen gegen die Versicherung gerichteten Zweck verfolgt, in dem er bei Abschluss einer Kranken- oder Lebensversicherung eine schwere Krankheit verschweigt. In einem solchen Fall muss der Versicherer nicht zahlen und kann den Vertrag bis zu zehn Jahre lang anfechten.