Sichtbarkeit rettet leben! Warnschutzkleidung und deren Einsatzbereiche: Diese Kriterien müssen Warnwesten erfüllen

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Das Mitführen von Warnwesten ist nicht nur in Fahrzeugen Pflicht, auch in Unternehmen kann das Tragen von Warnschutzkleidung schwere Verletzungen verhindern. An welchen Arbeitsplätzen Warnschutzkleidung getragen werden sollte und worauf Unternehmer bei der Anschaffung achten sollten.

Warnschutzkleidung
Warnschutzkleidung: Bessere Sichtbarkeit rettet Leben! - © angela.kausche - adobe.stock.com

Wie eine Warnkleidung funktioniert, ist unmittelbar einleuchtend. Bei Tag sorgen fluoreszierende Materialien und bei Nacht reflektierende Streifen dafür, dass der Träger auch bei schlechten Lichtverhältnissen mit einem hohen Kontrast vor dem Hintergrund wahrgenommen wird.

Einsatzbereiche: Dann ist Warnschutzkleidung angesagt

Das Arbeitsschutzrecht kennt keinen vorgegebenen Katalog, an welchen Arbeitsplätzen oder bei welchen Tätigkeiten Warnschutzkleidung getragen werden muss. Für einige Arbeitsplätze wie Straßenbau, Straßenreinigung oder Müllabfuhr ist das Tragen von „auffälliger Warnkleidung“ in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben. Für andere Branchen ist die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich, welche die konkreten Arbeits- und Umgebungsbedingungen vor Ort berücksichtigt. Auf das Tragen sollte nicht verzichtet werden:

  • wenn Mitarbeiter nahe am Straßenverkehr arbeiten, nicht nur auf Straßenbaustellen, auch beim Winterdienst, bei den Grünpflege, Vermessungsarbeiten, Pannenhilfe, Baumpflegearbeiten usw.
  • bei Tätigkeiten an Schienen und Gleisanlagen, auf Flughäfen, in Häfen oder auf Schiffen
  • wenn auf innerbetrieblichen Verkehrswegen oder Ladezonen Fahrzeuge rangieren oder rückwärtsfahren und eingewiesen werden müssen
  • auf Baustellen, wenn etwa bei Erdarbeiten schweres Gerät eingesetzt wird

Grundsätzlich ist Warnkleidung stets angesagt, wenn für Personen bei schlechten Lichtverhältnissen wie Nebel oder Dämmerung das Risiko besteht, von Fahrzeugen oder Baumaschinnen erfasst zu werden. Das kann auch im Lager oder beim Rangieren von Lieferwagen der Fall sein, wenn Mitarbeiter schlecht erkennbar sind. „Warnkleidung muss dann getragen werden, wenn die Erkennbarkeit einer Person erhöht werden soll“, so formuliert es die DGUV Information 212-016. Auch die Schutzkleidung von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Technischem Hilfswerk usw. hat eine Warnfunktion, wird jedoch von anderen Regelwerken erfasst.

Diese Kriterien muss eine normgerechte Warnschutzkleidung erfüllen

Warnschutzkleidung ist in Form von Warnjacken, Warnwesten, Warnhosen (als Latzhose oder Bundhose) und Warnschutzanzügen erhältlich. Oft muss eine PSA neben der Warnwirkung weitere Funktionen erfüllen wie den Schutz vor Regen, vor Hitze und Flammen, vor Störlichtbogen oder vor Chemikalien. Selbst Schnittschutzkleidung kann mit Reflexstreifen ausgestattet sein.

Für die Beschaffung sollte man wissen, dass eine Warnschutzkleidung i. e. S. seit 2013 die Vorgaben der EN ISO 20471 erfüllen muss. Diese internationale Norm legt die Anforderungen fest wie Schutzwirkung oder Farben. In Deutschland sind nur die Farben Gelb und Orange-Rot zulässig. Normgerechte Warnkleidung muss mit den folgenden Elementen gekennzeichnet sein:

  • Name oder Kennzeichnung des Herstellers
  • das CE-Kennzeichen
  • die Bezeichnung des Bekleidungsstückes
  • die Angabe der Größe
  • die Nummer der Norm und die Schutzklasse nach EN ISO 20471
  • ein Piktogramm mit Angabe der Bekleidungsklasse

Auch ein Pflegeetikett sollte vorhanden sein, welches z. B. die maximale Anzahl der Waschzyklen angibt. Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache.

Die Warnwirkung steigt mit der Schutzklasse

Gemäß der EN ISO 20471 wird Warnschutzkleidung in 3 Klassen eingeteilt. Mit zunehmender Nummer steigt die Mindestfläche des sichtbaren Materials und damit der Schutzgrad:

  • Klasse 1: auffällige Kleidungsstücke mit reflektierenden Anteilen, z. B. Hosen mit . Reflexzonen im Bereich der Waden; für z. B. Arbeiten im Straßenverkehr mit Geschwindigkeiten bis 30 km/h
  • Klasse 2: bei einfacher Gefährdung, bei Straßenverkehr bis 60 km/h
  • Klasse 3: bei erhöhter Gefährdung und schlechten Sichtverhältnissen, bei Straßenverkehr mit höheren Geschwindigkeiten, hier ist u. a. die genaue Position der Reflexstreifen vorgegeben

Für Klasse 3 gilt zudem, dass Oberkörper, Arme und Beine komplett von der Warnkleidung umschlossen sein müssen. Eine Hose oder Weste kann somit maximal Klasse 2 erfüllen.

Größter Fehler: Die Warnkleidung nicht zu tragen

Der größte Fehler bei Warnkleidung ist, sie nicht zu benutzen. Warnkleidung sollte stets geschlossen getragen werden. Auch darf sie niemals durch andere Kleidungsstücke verdeckt werden, etwa durch eine Winterjacke über einer Warnweste. Veränderungen durch Aufkleber oder Firmenlogos sind unzulässig. Verschmutzung und Abnutzung sollten regelmäßig kontrolliert werden. Last, but not least ist es wichtig, dass die Reinigung, Pflege und Instandhaltung nur gemäß den Vorgaben des Herstellers erfolgen darf. Durch ein unsachgemäßes Waschen kann sich z. B. die Warnfunktion verschlechtern. Wer diese Grundregeln beachtet, kann sich und seine Mitarbeiter durch Warnschutzkleidung vor schweren Unfällen schützen .