Ehrenamt, Minijob und Co. Nebentätigkeit: Wann sind Nebenjobs erlaubt und wann verboten?

Ob ehrenamtliche Nebentätigkeit in der Innung, Trainer im Sportverein oder ein bezahlter Minijob nach Feierabend: Die Nebenjobs der Mitarbeiter sind ein Dauerthema für Handwerksbetriebe. Das müssen Chefs erlauben.

Sebastian Wunsch (rechts), Geschäftsführer der Autolackiererei Wunsch in Fürstenwalde (Spree), zusammen mit einem Mitarbeiter. - © Fabian Zapatka

Tritt ein Mitarbeiter einen Nebenjob an, stellt sich für den Arbeitgeber oft die nicht immer einfache Frage: Muss ich das dulden oder darf ich das verbieten? So ging es auch Sebastian Wunsch, Geschäftsführer der Autolackiererei Wunsch aus Fürstenwalde (Spree), als sein Mitarbeiter an die Bürotür klopfte. „Mein Mitarbeiter trat ein und fragte, ob er einen Nebenjob anfangen kann“, erinnert sich Wunsch.

Angebot auswählen
und weiterlesen

  • Alle Artikel auf handwerk-magazin.de lesen
  • 4 Wochen für nur 1,00 € testen, danach 9,99 € / 4 Wochen
  • Jederzeit kündbar

  • Alle Artikel auf handwerk-magazin.de lesen
  • Vorteilsangebot von nur 89,99 €/Jahr
  • Jahresabo buchen und ordentlich Geld sparen

Zugehörige Themenseiten:
Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Gesundheit, Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle und Mitarbeitermotivation