Kolumne "Professioneller Bauablauf" von Andreas Scheibe, 2. Folge VOB: Fragen zum Leistungsverzeichnis stellen, um Risiken zu minimieren

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Auftragsabwicklung, Baurecht, Professioneller Bauablauf – Kolumne von Andreas Scheibe und Vergaberecht

Dicke Bücher haben per se bei den meisten Menschen, ob Handwerker oder nicht, ein eher schlechtes Standing. Aber im Grunde ist es bei der VOB ganz einfach, diesen rund 1.000 Seiten voller Paragrafen ein bisschen Leben einzuhauchen – und so das Risiko bei Aufträgen deutlich zu minimieren. Wie das funktioniert, lesen Sie in der zweiten Folge meiner Kolumne "Professioneller Bauablauf".

Fragen zu Leistungsverzeichnis
Wer als Handwerker viel zu Leistungsverzeichnissen fragt, fühlt sich vielleicht dumm – aber das Gegenteil ist der Fall. Denn wer will schon etwas kalkulieren, von dem er den Inhalt gar nicht kennt? - © auremar - stock.adobe.com

Zunächst einmal ist die VOB nichts anderes als Allgemeine Geschäftsbedingungen, also AGB – kein Gesetz, keine Verordnung. Sie kann in den Bauvertrag miteinbezogen werden, muss aber nicht. Bei Aufträgen aus der öffentlichen Hand sieht das anders aus, in diesem Fall muss die VOB miteinbezogen werden. Die VOB, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, wurde für den Handwerker, also die Baubranche geschrieben. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) war einst in Sachen Bauen sehr allgemein gehalten. Die werkvertraglichen Regelungen galten für Autowerkstätten und Friseure genauso wie für Bauverträge. Die VOB ergänzt aber nur, sie ersetzt das BGB nicht. Und sie gilt nicht automatisch, man muss sie erst vereinbaren bei der Vertragserstellung. Außer natürlich bei Aufträgen der öffentlichen Hand – aber das hatten wir schon.

Die VOB muss maximal emotionalisiert werden!

Bevor es jetzt zu langweilig wird: Es sollte unser Ziel sein, die VOB maximal zu emotionalisieren. Denn es ist immer mit Emotion verbunden, wenn man die Rechte und Pflichten, die sich aus dem dicken Buch ergeben, auch tatsächlich in Zeit und in Geld für Projekte umwandeln kann.

Vorab zum groben Verständnis – zu Anfang ist auf jeden Fall einer meiner Lieblingsparagraphen aus der VOB/A zu erwähnen: Paragraph 7. Gleich im ersten Absatz geht es da um Leistungsverzeichnisse (LV) und deren Qualität. "Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können", heißt es dort. Im Klartext: Alle müssen gleichermaßen verstehen, was im LV steht, nur dann kann auch richtig bepreist werden und vergleichbare Angebote abgegeben werden.

Beispiel 1: "W-Fragen" stellen

Ein Fachplaner schreibt: "Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitung einschließlich aller erforderlicher Hilfsstoffe." Jetzt könnte man als Handwerker sicherlich eine vage bis konkrete Idee davon haben, was zu tun ist. Einfach aus der Erfahrung heraus. Was der Planer aber im Detail mit "alle erforderlichen Hilfsstoffen" meinen könnte, das ist nicht klar. Was ist mit den "W-Fragen" zum Beispiel? Zuerst sollten wir genau diese abfragen. Also: Welche? Wie viele? Und für was eigentlich genau könnten Hilfsstoffe erforderlich werden?

Jetzt fühlt sich das erst einmal "komisch" an, wenn man so offenkundige Fragen stellt. Man fühlt sich vielleicht ein wenig dumm – aber das Gegenteil ist der Fall. Denn wer will schon etwas kalkulieren, von dem er den Inhalt gar nicht genau kennt? Da steckt doch Risiko drin! Das sollte jeder verstehen können. Im Übrigen ist es nach Beauftragung sogar Pflicht des Handwerkers, eine technische Prüfung zu machen, das LV also zu analysieren und sich zu fragen, ob das alles so passt, wie es aufgelistet wurde. Also alles was unklar ist, verdient eine Frage.

Beispiel 2: Vorsicht bei verschobener Risikoverteilung

Es soll eine Entwässerungsleitung gespült werden. In der Position wird gewünscht: "Rohrleitung gegebenenfalls mit Vorratsbehälter und Pumpe inkl. Montage, Demontage bzw. Umsetzung, allem erforderlichen Zubehör sowie Umgehung von Geräten etc., inkl. evtl. erforderlichem Nachspülen, inkl. aller notwendigen Materialien/Medien." Wow, so viele Fragen! Man muss fast lachen. Erst recht, wenn man liest, dass der Fachplaner diese Position pauschal kalkuliert haben möchte! Also wir sollen einen guten Preis für alle möglichen Eventualitäten und Inklusivpositionen finden, ohne, dass wir damit auf die Schnauze fallen? Klar, dass der Fachplaner so etwas schreibt, ist möglicherweise Taktik zur Verwirrung des Handwerkers, könnte aber auch Zeitdruck oder Unwissen seinerseits sein. Sicher ist nur: So wie es da steht, lässt es sich kaum klug bepreisen.

Die Wörtchen "inklusiv" und "eventuell" schieben das Risiko auf die Seite des Auftragnehmers. Und auch das Wörtchen "alle", denn das bringt die Komplettheitsklausel ins Spiel, die bei Detail-Pauschalpreisverträgen und bei Einheitspreisverträgen unwirksam ist. Ganz einfach, weil sie die Risikoverteilung verschiebt: Wenn der Handwerker nicht an alles denkt und möglicherweise zu knapp kalkuliert, dann hat er Pech gehabt. Gott verhüte, dass Ihnen das zu oft passiert! Was müssten Sie also machen? Ganz klar: Fragen stellen! Es ist so herrlich einfach…

Und was könnten die mit "Umsetzung, allem erforderlichen Zubehör" genau meinen? Stellen wir uns mal ganz dumm und fragen: Welche Wege muss ich gehen? Was gibt’s zur Anzahl zu sagen? Wie sieht's mit Platzbedarf aus? Und wegen des Zubehörs sollte man auch mal nachfragen!

Leistungsverzeichnis: DIN-Normen genau lesen

Was steht zu den genannten Beispielen in der VOB? Jedes Gewerk hat dort seine eigene DIN, zu finden im Teil C. Beim Thema Entwässern befinden wir uns in der "DIN18381" zum Gewerk Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden. Schlagen wir dort auf, finden wir direkt zu Anfang unter "0.2" die Angaben zur Ausführung. Hier ist also festgelegt, welche Informationen tatsächlich in einem Leistungsverzeichnis (LV) stehen müssen, damit der Handwerker genau weiß, was auf ihn zukommt – und er nicht blind irgendetwas bepreist und am Ende die sprichwörtliche "Arschkarte" zieht. Und was machen wir dann? Dann stellen wir zu allem, was uns unklar ist, eine Frage. Wir machen also eine Liste auf und tragen dort alle Fragen sowie Unklarheiten ein und schicken diese zurück an die Vergabestelle in Form von Bieterfragen. Ganz einfach.

Lustiger – und ich sage bewusst lustiger – wird es, wenn wir unsere Vollkostensätze mal ein ordentliches Stück hochschrauben oder wenn wir Ausführungsunterlagen vom Planungsbüro anfordern. Dann geht der Spaß richtig los! Dann fangen wir nämlich an, uns als professioneller Projektpartner aufzustellen. Dann zeigen wir, was möglich ist, welchen Wert wir haben, was wir verdienen und vor allem, welche Rechte uns dank der VOB an die Hand gegeben wurden. Und in der VOB, meiner persönlichen Lieblingslektüre, stehen noch viele weitere tolle Paragrafen drin, die wir uns künftig zu Gemüte führen werden, damit wir mehr und mehr die Furcht davor verlieren. Vielmehr noch, wir wollen mal ein wenig "Wallung" reinbringen, denn Ziel ist, dass Sie sagen: VOB-Vertrag? Kann ich! Gib' mal her das Ding!

Über Autor Andreas Scheibe:
Andreas Scheibe
© Continu-ING GmbH

Andreas Scheibe hat selbst als Planer und Projektleiter in großen deutschen Firmen gearbeitet und den väterlichen Handwerksbetrieb übernommen und umgekrempelt. Seine Erfahrung bezahlte er laut eigener Aussage mit viel "Schweiß und Blut", aber auch viel Geld. Daraus entstanden die Ideen des professionellen Bauablaufs, als Gegenbild zum gestörten Bauablauf. Mit der Continu-ING GmbH ( lücken-im-lv.de ) verfolgt Andreas Scheibe heute als Coach und Mentor eine Mission: Das Handwerk muss wieder für seine Leistung anerkannt und vor allem auch auskömmlich vergütet werden. Schluss mit dem "Sozialhandwerker", der alle Leistung einfach mitmacht, weil er sich nicht zu wehren weiß und am Ende auf den Kosten sitzen bleibt. Der Handwerker muss aufhören, Getriebener zu sein und selbst aktiver Projekttreiber werden. Jeder Handwerker soll die Sicherheit haben: Was sind meine Rechte und auch meine Pflichten – und wie sieht es mit den Pflichten der anderen aus? Was kann und muss ich fordern, um störungsfrei arbeiten zu können? Und wie schaffe ich es, nicht mehr das letzte, missachtete Glied im Bauablauf zu sein, sondern auf Augenhöhe mit Fachplaner und Auftraggeber zu kommunizieren? Dieser Lernprozess eröffnet neue Sichtfelder für Handwerker. Andreas Scheibe erklärt, wie Handwerksunternehmer den Prozess anstoßen und gestalten.

"Stark im Handwerk – das Buch für Handwerker im VOB-Projektgeschäft"

Im August 2021 ist das erste Buch "Stark im Handwerk" von Andreas Scheibe erschienen. Darin beweist der Experte, dass die in der VOB viel Potenzial und auch viel Geld für Handwerker steckt. Aus der Praxis weiß handwerk-magazin-Kolumnist Scheibe, dass das Bild, welches Auftraggeber, Architekten und Planungsbüros oft vom Handwerker haben, meist kein ruhmreiches ist. Zwar sind die ausführenden Firmen nach deutschen Standards sehr gut ausgebildet und wissen technisch bestens Bescheid, doch von einer Sache hat man Ihnen nichts erzählt: Welche Rechte sie haben! Und auch nicht, dass sie eigentlich und zuallererst auf Augenhöhe mit Auftraggeber und Fachplaner stehen. "Der Handwerker ist zwar der letzte in der Reihenfolge bezogen auf den Bauablauf, aber der letzte Depp ist er noch lange nicht", erklärt Andreas Scheibe.

In diesem Zusammenhang kommt der Autor in seinem Buch sowohl auf die Rechte und Pflichten eines Handwerkers als auch auf die Rechte und Pflichten der anderen Projektbeteiligten zu sprechen. Denn genau diese sind im Detail in der VOB geregelt. Die Formulierungen klingen jedoch oft kompliziert und die Anwendung ist daher auch sehr unbeliebt – zu Unrecht, wie der Autor findet. Das Buch von Andreas Scheibe weckt nicht nur Interesse für das Projektgeschäft, sondern auch für das Durchsetzen von Rechten und Einfordern von Pflichten, sowie den spielerischen Umgang mit Paragrafen. Das Ziel: Handwerk muss wieder Spaß machen, gerecht bezahlt werden und zu alter Stärke zurückfinden.

stark-im-handwerk.de

Neues Buch: "Der professionelle Bauablauf – Das Schritt-für-Schritt System um deine Liquidität nachhaltig zu sichern"

Im August 2023 erschien das bereits dritte Buch von Andreas Scheibe „Der professionelle Bauablauf“. In diesem Buch sind viele Jahre Erfahrung in der Durchführung und auch Beratung von hunderten Handwerksunternehmen eingeflossen. Daraus entstanden ist ein praxiserprobtes und sofort umsetzbares Schritt-für-Schritt System welches mehr Klarheit und Sicherheit im Bauablauf für Handwerker verspricht. In diesem Buch geht es um notwendige Fähigkeiten um standardisierte Ablaufpläne zu erstellen, hochprofitable Nachträge durchzusetzen und berechtigte Forderungen darzulegen, zu begründen und zu verhandeln.

In seinem Buch geht Andreas Scheibe auch auf die 47 häufigsten und teuersten Fehler in VOB-Projekten ein, und wie sich diese verhindern lassen. Am Ende geht es darum, einen standardisierten Schriftverkehr einzuführen und Projekte strukturiert und profitabel abzuwickeln. Und das nach den Spielregeln der VOB.

der-professionelle-bauablauf .de