Fuhrpark gut versichert Flottenversicherung: Tarifvergleich macht reich

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Flottenversicherung und Fuhrpark

Die Versicherung des Fuhrparks ist ein bedeutender Kostenblock. Wer den Schutz seiner Geschäftsfahrzeuge jährlich überprüft und anpasst, spart meist viel Geld. Besonders wichtig ist das in diesem Jahr, denn der Wettbewerb um Kleinflotten wird härter. Und damit können Handwerker bessere Prämien aushandeln. Ein Vergleich.

Vergleich macht reich
Zurzeit sind bei Flottenversicherungen bis zu 30 Prozent Prämienersparnis möglich, vergleichen lohnt sich also. - © deepblue4you/iStockphoto.com

Freundlich, aber wenig hilfreich beantwortete die Provinzial Rheinlandunsere Anfrage zum Versicherungsschutz für einen fiktiven, aber typischen Handwerkerfuhrpark eines Sanitär-, Heizungs- undKlimabetriebs. Das Unternehmen in unserem Szenario hat zwei Geschäftsführer-Fahrzeuge, vier Mitarbeiter-Kombis unddrei Lieferwagen.
Zwar würde die Anfrage die Kriterien für das Fuhrpark-Modell von Provinzial erfüllen. Doch die Angabe konkreter Prämien wäre leider nicht möglich, so der Versicherer zunächst: „Die Prämien werden nach dem individuellen Vorschadenverlauf kalkuliert.“

Trotzdem gab der Versicherer ein Preisfenster für die Musterflotte an. Es lag zwischen 4.329 und20.635 Euro. Als handwerk magazin interessiert nachfragte, auf welche Schadenquoten sichdiese Prämien jeweils beziehen, reagierte die Provinzial ausweichend. Plötzlich sollten doch die Schadenquoten allein nicht mehr direkt ausschlaggebend sein: „Die Prämien hängen von vielen Faktoren ab“, erklärte man uns nun. Etwa von der Branche, der Fahrzeugdurchmischung oder dem Fahrerkreis .

Nimmt man das rechnerische Mittel der angegebenen Preisspanne, landet die Provinzial aus Düsseldorf innerhalb der Preisregion, die wir auch von elf anderen Assekuranzen genannt bekommen hatten. Doch die ausweichende Reaktion des Versicherers zeigt: In der gewerblichen Fuhrparkversicherung geht es heute noch so zu wie auf einem historischen Pferdemarkt: Es darf gefeilscht werden .

Viele beim Vermittler

Bei Kleinflotten schwanken die Schätzungen der Experten erheblich: Während etwa der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler annimmt, dass immer noch die Hälfte aller kleinen Unternehmen ihren Versicherungsschutz ausschließlich über einen Einfirmenvertreter oder Mehrfachagenten organisiert, glaubt der Frankfurter Versicherungsmakler Marsh, dassdiese Quote sogar bei 70 Prozent liegen könnte. „Der Anteil ist noch immer sehr hoch, da die Versicherungsagenturen ohnehin einen Schwerpunkt im Kfz-Geschäft haben“, begründet Cem Ünsal vom Versicherungsmakler Hoesch & Partner diese überraschende Feststellung. Doch Einfirmenvertreter können nur die Produkte einer undMehrfachagenten einiger weniger Versicherungsgesellschaften anbieten. Demgegenüber sind Versicherungsmakler undVersicherungsberater hier frei. Sie können aus dem gesamten Versicherungsmarkt das beste Angebot auswählen.

Hohe Ersparnis

Das sollten auch Handwerker beherzigen – trotz oft langjähriger regionaler Bindung an einen Versicherer. Nur wer regelmäßig am Markt prüft, ob er seine Flotte nicht zu besseren Konditionen verändern kann, handelt wirtschaftlich. Und das lohnt sich in diesem Jahr besonders. Thorsten Kuhr, Geschäftsführer der Bernhard Assekuranz: „Derzeit sind bis zu 30 Prozent Prämienersparnis möglich.“

Dieses Ergebnis brachte auch unser Test unter elf Anbietern, darunter auch die Marktführer im Flottengeschäft wie Allianz und R+V Versicherung . Ein Sanitär-, Heizungs- undKlimabetrieb kann 4.504 Euro sparen, wenn er statt der Zurich-Kleinflotte den von der Bernhard Assekuranz ausgehandelten Kleinflotten-Tarif der VHV aus Hannover wählt. Und: Die Leistungen der VHV-Police sind durchaus konkurrenzfähig, wie unsere Übersicht zeigt.

Wie bei allen Anbietern, die auf die Umfrage geantwortet haben, gibt es einen hohen Haftpflichtschutz und keine Abzüge in der Vollkaskoversicherung , wenn die Fahrer einmal einen ganz groben Schnitzer machen undes böse kracht. Außerdem sind bei der VHV Eigenschäden der Flottenfahrzeuge untereinander, Kollisionen mit jeder Art von Tier undBetriebs-, Brems- undBruchschäden mitversichert.

Marktentwicklung

„Auf negative Schadenverläufe reagieren die Versicherer derzeit mit Sanierungen undErhöhung der Selbstbeteiligungen“, sagt Denis Gommel, Experte für die Absicherung von Kfz-Flotten beim Versicherungsmakler Aon . Dennoch verspricht der Hamburger Makler, dass Fuhrparkchefs derzeit „leicht einen Versicherer finden, wenn clever undindividuell“ verhandelt wird.

Das gilt ganz deutlich für Kleinflotten, wie sie bei Handwerksbetrieben typisch sind. Und es gibt auch am Jahresende noch viel Bewegung bei den Assekuranzen . So kommt beispielsweise der berufsständische Versicherer Signal-Iduna im Oktober mit einem vollkommen neuen Kleinflottentarif auf den Markt, den wir in unserem Vergleich bereits berücksichtigen konnten.

Flottenversicherungen können noch bis zum 30. November gekündigt werden. Handwerker, die ihre Autos noch ganz klassisch versichern, sollten unbedingt prüfen, wie die Konditionen für einen Flottentarif aussehen. Er ist meist ab fünf Fahrzeugen möglich. Ganz wichtig: Der Schadenfreiheitsrabatt für bisher einzeln versicherte PKW, kann im Hintergrund weitergeführt werden. Ein Umstieg in die klassische Kfz-Versicherung ist somit immer wieder möglich – etwa, wenn sich der Handwerker im Alter verkleinert.

Schadenverhütung wichtig

Anstatt nur auf Verhandlungen über die Versicherungsprämie zu setzen empfiehlt Thomas Winkler, Chief Underwriter Kraftfahrt bei der Gothaer Versicherung, mehr für die Schadenverhütung zu tun: „Mit einem erfahrenen Kfz-Flotten- Risk-Manager an der Seite kann ein Fuhrparkbetreiber mehr Prämien undweitere Kosten einsparen als mit umfassendsten undausdauerndsten Prämienverhandlungen“, so Winkler. Nur der Weg sei leider länger. Die Ursachen von Unfällen sollten genau analysiert werden. Vor allem, wenn ähnliche Schäden immer wieder vorkommen. Technische Hilfsmittel können Schäden verhindern. So hat die Allianz Versicherung herausgefunden, dass Park-Assistenten nur dann hilfreich sind, wenn sie mit einer zusätzlichen Notbremshilfe kombiniert werden. „Wenn es nur piepst, dann werden die Kosten sogar höher“, heißt es bei der Allianz. Interessant ist auch das neue System SafeDrivePod, das Volkswagen für Gewerbefahrzeuge anbietet. Der Sender verhindert die Nutzung des Handys im Auto. Denn das Verbot der Handynutzung während der Fahrt wird ständig missachtet, auch von Berufskraftfahrern. Telefonieren ist mit dem Angebot der CarMobility des Volkswagen Financial Services weiterhin nur über die Freisprecheinrichtung möglich. Navigations-Apps sind nutzbar, können aber während der Fahrt nicht bedient werden.

Oft helfen aber auch ganz einfache Regeln, mit denen man einen Mitarbeiter zum unfallfreien Fahren motivieren kann. So empfehlen Experten, den Fahrern regelmäßig einen Bonus zu zahlen, wenn sie ein Jahr lang schadenfrei geblieben sind.

Guten Berater finden

Wer sich als Handwerker in Sachen Fuhrparkversicherung gut beraten lassen möchte, sollte die Referenzen der Versicherungsmakler oder Versicherungsberater prüfen . Fragen Sie einfach, welche Kleinflotten der Experte in der Vergangenheit schon betreut hat, undrufen Sie einen Kollegen an, welche Erfahrung er mit dem Berater gemacht hat. Das hilft die Spreu vom Weizen zu trennen. „Bei uns haben Risikovermeidung, Risikobegrenzung undSchadenverhütung Vorrang vor Versicherungen“, erläutert Oskar Durstin, Geschäftsführer der RiVer Consulting GmbH aus Mering bei Augsburg. Entscheidend ist dann die Risikobereitschaft des Unternehmers , die aus objektiver Risikotragfähigkeit undsubjektivem „Bauchgefühl“ besteht. Nur Unternehmen, die ihre risikobezogenen Kosten genau kennen, sind handlungsfähig. Hier hapert es aber oft. „Wir stellen bei unseren Gesprächen mit Neukunden fest, dass nur rund 15 Prozent ihre aktuelle Schadenquote kennen“, sagt Christos Sakalidis, Experte für Flottenversicherungen beim Versicherungsmakler RVM aus Eningen bei Tübingen. Doch wer die Schadenentwicklung in seinem Unternehmen nicht kennt, der kann nicht rechtzeitig gegensteuern, wenn die Flotte aus dem Ruder läuft.

Checkliste: Was Sie zur Flottenversicherung wissen müssen

  • Eigenschäden. Bei Fahrzeugflotten sind Zusammenstöße von eigenen Fahrzeugen untereinander nicht ausgeschlossen. Diese Eigenschäden sind in der Haftpflichtversicherungvom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch die Vereinbarung der Eigenschadenversicherung sind sie jedoch gedeckt; meist auch wenn der Schaden auf dem eigenen Grundstück passiert.
  • Neuwert oder Kaufwertentschädigung. Ist eine Neuwert- oder Kaufwert-entschädigung versichert, erstattet die Assekuranz bei einem Totalschaden, bei einer Zerstörung oder einem Diebstahl innerhalb einer bestimmten Frist ab Erwerb den Neuwert oder Kaufwert des Fahrzeugs.
  • Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit. Bei schweren Fahrfehlern verzichten die Versicherer auf Abzüge bei der Entschädigung. Etwa, wenn gefährlich überholt wird oder ein Rotlichtverstoß zum Schaden führt. Weiterhin Abzüge gibt es, wenn der Schaden vom Fahrer unter Alkohol oder Drogen verursacht wurde oder das Fahrzeug nicht gesichert wurde.
  • Verzicht auf Abzug „Neu für Alt“. Müssen nach einem Schaden bei der Reparatur Verschleißteile bei einem Pkw gegen fabrikneue Teile ausgetauscht werden, so hat der Ersatz (Neuteil) einen höheren Wert als die alten ausgetauschten Teile. Laut Gesetz muss die Versicherung dem Kunden jedoch nur den (Zeit-)Wert der bereits verbauten Teile erstatten, sodass sich der Versicherungsnehmer nicht durch das schädigende Ereignis bereichern kann. In guten Flottentarifen verzichtet der Versicherer auf einen Abzug „Neu für alt“.
  • Betriebs-, Brems- undBruchschaden. Betriebsschäden durch Bedienungsfehler, Bremsschäden, weil die Ladung durch starkes Bremsen verrutscht, oder Bruchschäden, weil etwa eine Achse außerhalb der Fahrzeuggarantie bricht, sind in der Vollkaskoversicherung in der Regel nicht eingeschlossen. Hochwertige Tarife bieten auch in diesen Fällen Schutz.
  • Schäden zwischen ziehendem undgezogenem Fahrzeug. Für Schäden zwischen Zugfahrzeug undAnhänger besteht ein Risikoausschluss in der Vollkaskoversicherung. Daher liegt kein Unfall im Sinne der Bedingungen vor, wenn es zu einem Schaden zwischen ziehendem undgezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen gekommen ist. Solche Schäden sichern Flottentarife ab.
  • Sonderausstattung mitversichert. Bauliche Veränderungen am Fahrzeug undSonderausstattungen werden oftmals nicht in vollem Umfang durch die Kaskoversicherung abgesichert. Daher ist es wichtig, dass der Tarif – ohne Zuschlag – solche Ausstattungen absichert. Meist gibt es aber eine Wertgrenze.
  • Leistungsupdate. Gibt es in der Autoversicherung ein „Leistungsupdate“, dann hat der Versicherte die Garantie, dass künftige Leistungsverbesserungen automatisch für bestehende Verträge gelten – undzwar ohne Mehrkosten.
  • Spezialitäten bei Flottentarifen. Der Versicherungsschutz für Fuhrparks kann sehr individuell gestaltet werden. Teilweise werdendiese „Spezialitäten“ erst ab einer Flottengröße von 20 oder sogar von mehr als 50 Fahrzeugen angeboten.
  • Gewinn-Modell. Ein Teil der Prämien wird vom Versicherer rückvergütet. Entscheidend ist die Schadenquote, also der Anteil der Schadenaufwendungen an den Beiträgen. Ab einer bestimmten, günstigen Schadenquote, gibt es einen Teil der Prämien zurück. In der Regel gilt die Formel: Jahresbeiträge minus Schäden undVerwaltungskosten gleich Gewinn. Der Gewinn wird dann zwischen Kunden undAssekuranz nach einer vorher getroffenen Vereinbarung geteilt.
  • Großschadenkappung. Ein einziger schwerer Unfall, etwa mit Schwerverletzten, kann die Schadenquote auf Jahre belasten (Verlustvortrag). Dies kann mit einer Großschadenkappung verhindert werden. Ab einer bestimmten Höhe werden die Schäden einfach abgeschnitten (z. B. 50.000 oder 100. 000 Euro). Die Versicherer verlangen hierfür einen Prämienzuschlag. Die Kappung ist jedoch empfehlenswert. Andernfalls kann eine gut verlaufende Flotte Opfer eines zufälligen Schadens werden.
  • Stückprämien. Die übliche Prämienberechnung bei Flotten. Danach wird für artgleiche Fahrzeuge (z. B. Pkw) immer der gleiche Preis gezahlt. Motorisierung oder Ausstattung spielen keine Rolle mehr. Auch das im normalen Tarif bei Pkw übliche Schadenfreiheitsrabattsystem wird nicht berücksichtigt.
  • Pauschalprämie. Möglich ist zudem eine Pauschalprämie für die gesamte Flotte. Das Modell reduziert den Verwaltungsaufwand. Eine Abwandlung ist die Stichtagsabrechnung. Dabei werden Veränderungen der Flotte jeweils zu bestimmten Stichtagen in der Flottenprämie berücksichtigt.
  • Rahmenvertrag. Darin werden Vereinbarungen getroffen, die über die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) hinausgehen. Etwa eine Großschadenkappung, die Mitversicherung von Tochterunternehmen, die Festlegung des Gerichtsstandes oder die sofortige Deckung in der Autohaftpflicht undVollkasko per elektronischer Versicherungsbestätigung bei Zulassung neuer Fahrzeuge ohne Unterrichtung des Versicherers.
  • Stückprämie mit Verlaufs-Rabatt. Alle Fahrzeuge der Firma werden in eine einheitliche Beitragsklasse eingestuft. Der Beitragssatz orientiert sich an der Schadenquote. Alle neu hinzukommenden Fahrzeuge erhalten immer den aktuellen Verlaufsrabatt der Flotte. Die Verlaufsrabattklasse gilt für alle Sparten, also die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Vollkaskoversicherung unddie Teilkaskoversicherung. Nachteil: Verläuft das Geschäft schlechter, weil Unfälle zunehmen, werden alle Fahrzeuge hochgestuft.
  • Kasko-Depot. Ein Kfz-Hersteller oder Versicherungsmakler übernimmt die Schadenabwicklung, Rechnungsprüfung undmögliche Regresse gegen Gebühr. Die klassische Kaskoversicherung ist abgeschafft. Statt 200.000 Euro zahlt der Flottenbetreiber daher nur 100.000 Euro für seine Versicherung. Dafür ist der Aufwand vorsteuerabzugsfähig. Wird es teurer als geschätzt, zahlt der Kunde nach.
  • Selbstbeteiligungs-Modell in der Kfz-Haftpflicht. Allein im Flottengeschäft ist es rechtlich erlaubt, auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung (SB) anzubieten. Dadurch sinken Prämienaufwand undSteuerbelastung. Der Kunde muss die voraussichtliche Eigenbeteiligung vorher dem Versicherer zur Verfügung stellen. Aufgrund des sogenannten Direktanspruchs muss der Versicherer weiterhin alle Schäden regulieren. Wird die Eigenbeteiligung überschritten, zahlt der Versicherer. Das Modell war in der Vergangenheit öfter politisch wegen Steuerumgehung angegriffen worden. Es gibt sehr unterschiedliche Varianten am Markt. In der Regel gibt es die SB aber nur für Flotten ab 50 Fahrzeuge.