Verkehrssicherheit  Straßenbau: Neue Schulungszertifikate für Baustellen-Absicherung erforderlich

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Wer an Straßenbaustellen für die Absicherung des Verkehrs verantwortlich ist, muss spezielle Anforderungen erfüllen. Nach den jüngsten Rechtsänderungen bedeutet dies, dass jetzt auch eine spezielle Schulung nachgewiesen werden muss. Wer das versäumt, muss schlimmstenfalls damit rechnen, dass die Behörden blockieren.

Für nicht wenige Beschäftigte stellen Verkehrsbaustellen den täglichen Arbeitsplatz dar.
Für nicht wenige Beschäftigte stellen Verkehrsbaustellen den täglichen Arbeitsplatz dar. - © ifiStudio - stock.adobe.com

Ob innerörtlich, Landstraße oder Autobahn – Straßenbaustellen sind aus Sicht des Autofahrers ein Ärgernis, das hoffentlich bald beseitigt wird. Für nicht wenige Beschäftigte stellen solche Baustellen jedoch den täglichen Arbeitsplatz dar und dieser ist mit jeder Menge Verletzungsrisiken und Gesundheitsgefährdungen verbunden.

Überblick: Auf diese Regelwerke kommt es bei der Absicherung von Baustellen an

Die wechselseitigen Gefährdungen zwischen Verkehrsteilnehmern und den Mitarbeitern von Straßenbaufirmen, Bauhöfen oder Straßenmeistereien werden gleich von mehreren Regelwerken erfasst. Diese sind vielfach nur als Abkürzungen bekannt, in erster Linie betrifft dies:

  • RSA = Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

  • ASR = Arbeitsstättenregeln, genauer „Technische Regeln für Arbeitsstätten“

  • MVAS = Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen"

Verkehrssicherung plus Arbeitsschutz: jede Regel hat ihre eigene Perspektive

Wichtig zum Verständnis dieser Regelungsvielfalt ist: Die RSA 21 erläutert die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen. In der ASR A5.2 dagegen geht es um die Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr, kurz gesagt um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle an Straßenbaustellen beschäftigte Personen. Beide Regelwerke betrachten die Gesamtsituation somit aus unterschiedlichen Perspektiven, beide haben ihre Berechtigung und sind auf jeder Straßenbaustelle zu beachten. Die RSA wird zudem ergänzt durch das MVAS zur benötigten Fachkunde.

Neue Vorgaben für Verantwortliche: Fachkenntnis und deutsche Sprache

Die neue RSA 21 hat 2022 die frühere RSA 95 abgelöst. Eine der vielen Änderungen betrifft denjenigen, der für die Verkehrssicherung, also das Anbringen der Verkehrszeichen und Absperrungen, den Betrieb der Signalanlage und weitere Maßnahmen verantwortlich ist. Dieser Verantwortliche muss

  • jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstellen vor Ort haben,
  • über ausreichende Entscheidungsvollmachten verfügen,
  • Mitader deutschen Sprache mächtig sein und
  • die erforderlichen Fachkenntnisse nach MVAS nachweisen.

Die ersten beiden dieser Pflicht-Kriterien waren schon durch die RSA 95 bekannt, die Forderungen nach Sprach- und Fachkenntnissen sind neu hinzugekommen.

Wichtig: Ohne MVAS-Nachweis kann die Behörde blockieren

Somit muss nun bei einer verkehrsrechtlichen Anordnung ein Schulungsnachweis nach MVAS vorliegen. Die Straßenverkehrsbehörde hat zwar einen gewissen Ermessensspielraum bei "Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen“, dennoch könnte sich diese Regelung als tückisch erweisen. Denn auch wenn etwa „nur mal auf die Schnelle“ ein Abfall- oder Schuttcontainer auf einem Bürgersteig abgestellt werden muss oder in einen Radweg hineinragt, muss der Container selbstverständlich, etwa mit Absperrschrankengitter, verkehrsrechtlich gesichert werden - und dafür muss ein Verantwortlicher her.

Ist ein solcher Verantwortlicher nicht in Sicht, weil niemand gemäß MVAS zertifiziert wurde, kann es passieren, dass der Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung abgelehnt wird. Das benötigte Zertifikat nach MVAS kann seit Februar über das Portal KommunalBiz oder andere Weiterbildungsanbieter und Bildungswerke erworben werden.

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Wichtige Downloads:

Die vollständige RSA 21 „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Ausgabe 2021“ ist leider nicht frei zugänglich.

Die Regelpläne für innerörtliche Straßen, Landstraßen und Autobahnen können wie folgt abgerufen werden.