Regress vermeiden Schwerer Arbeitsunfall: Wer haftet? Diese Fragen des Staatsanwalts sollten Chefs beantworten können

Verunglückt ein Mitarbeiter bei der Arbeit und es geschieht ein schwerer Arbeitsunfall, steht natürlich zunächst das Leid des Betroffenen und seiner Angehörigen im Vordergrund. Je nach Unfallschwere kann zudem die Staatsanwaltschaft vor der Tür stehen und sehr detaillierte Fragen zum Unfallhergang stellen. Wer sich darauf gut vorbereitet, kann im Ernstfall Stress und Fehler vermeiden.

Neben dem Arbeitgeber sind auch alle direkten Vorgesetzten eines Unfallopfers mit in der Verantwortung und müssen mit einer Befragung rechnen.
Schwerer Arbeitsunfall im Betrieb: Neben dem Arbeitgeber sind auch alle direkten Vorgesetzten eines Unfallopfers mit in der Verantwortung und müssen mit einer Befragung rechnen. - © Halfpoint - stock.adobe.com

Nach einem Arbeitsunfall mit schweren Verletzungen, Invalidität oder gar Todesfolge werden die Berufsgenossenschaften wie auch die Behörden zu den Ursachen ermitteln und sich vor Ort möglicherweise genau umschauen. Dabei geht es darum, herauszufinden,

  • ob und welche Sicherheitsvorschriften verletzt wurden,
  • ob und welche Mängel an Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsmitteln bestehen,
  • ob es Mängel in der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes gibt,
  • ob den Verantwortlichen Versäumnisse vorzuwerfen sind.

Je nach dem Ergebnis können die Ermittlungen sozialversicherungsrechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche oder auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

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