Versicherungen Ratgeber Versicherungsschutz in der Corona-Krise: Es ist Zeit, Sparpotenziale zu nutzen!

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Betriebshaftpflicht, Betriebsversicherung, Gebäudeversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung und Maschinenversicherung

Selbst sehr gesunde Handwerksbetriebe leiden unter der Corona-Krise. Aufträge brechen weg, Hygiene- und Reiseregeln behindern das Tagwerk. Jetzt ist die richtige Zeit, um den Versicherungsschutz zu überprüfen und Sparpotenziale zu nutzen.

Versicherungsratgeber
Die Versicherer positionieren sich in der Krise als Partner ihrer Kunden. Verhandeln Sie – individuelle Lösungen sind jetzt möglich. - © farakos/iStockphoto.com

Die Prüfung des Versicherungsschutzes kostet vor allem Zeit“, sagt Andreas Kutschera , Versicherungsberater aus Mönchengladbach. Und die ist in der Krise plötzlich vorhanden. „Alle sind auf der Suche nach Einsparpotenzial“, bestätigt Berater Klaus Blumensaat aus Mühlheim. Dieses sind die Handlungsfelder, auf denen Handwerksunternehmer aktiv werden sollten:

Betriebshaftpflichtversicherung

Sofort sparen können Handwerker, wenn sie ihre Police auf den aktuell für 2020 zu erwartenden niedrigeren Umsatz umstellen. Die Prämie für den notwendigen Haftpflichtschutz berechnet sich nach Umsatz oder Gehaltssumme . Wer weniger verdient, muss auch weniger für seine Absicherung aufwenden. „Zahlt etwa ein Handwerker mit zehn Mitarbeitern rund 3.500 Euro Prämie, kann er 20 Prozent sparen, wenn der Umsatz voraussichtlich um diesen Anteil sinkt“, rechnet Jochen Brenner, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers SüdwestRing aus dem schwäbischen Weingarten, vor. Die Maßnahme wirkt zweifach auf die Liquidität: Das Geld sollte sofort gutgeschrieben werden, denn die Gesamtprämie wurde ja im Voraus am Anfang des Jahres bezahlt. „Und im nächsten Jahr wird die neue Jahresprämie erst einmal auf den neuen Umsatz berechnet“, so Brenner.

Achtung: Wer aus finanziellen Gründen den Versicherungsschutz eindampft, erhöht sein Risiko. Makler Brenner warnt: „Aktuell hatten wir einen Brand auf einer Baustelle, weil die Mitarbeiter ihren Akku unbeaufsichtigt über Nacht geladen haben. Der Gesamtschaden beträgt mehrere Millionen Euro“, so Brenner. Oft reduzieren Unternehmer ihre Betriebshaftpflichtversicherung auf eine Million Euro – das ist zu wenig. Zehn Millionen Euro sollten auch kleinere Betriebe absichern . Sparen ist trotzdem möglich, wenn der Wettbewerb am Markt genutzt wird. Heißt: Prämien vergleichen und verhandeln.

Beraterservice nutzen

Kontaktieren Sie Ihren Berater. Denn ist ein Betrieb geschlossen, stellt das eine Gefahrenerhöhung dar. Der Grund: Einbrecher haben ein leichteres Spiel, wenn die Geschäftsräume leer sind. „Selbst, wenn nur Teile des Betriebes geschlossen wurden, sollten die Kunden ihren Versicherer unbedingt informieren“, sagt Kutschera. Sonst drohen hohe Abzüge im Schadenfall. Eine Betriebsschließung wirkt auch auf andere Policen : „Bei der Bauleistungs- und Montageversicherung verlangen wir beispielsweise von den Assekuranzen eine schriftliche Bestätigung, dass Verzögerungen der Arbeiten keine erhebliche Gefahrerhöhung bedeuten und es keine Prämienerhöhung gibt“, erläutert Thomas Haukje von Nordwest Assekuranzmakler aus Bremen. Lob an die Assekuranz: „Wir erleben die Versicherer als sehr gesprächsbereit, um für den jeweiligen Kunden und die gegebenen Umstände adäquate Maßnahmen zu finden“, sagt Marcel Brahmstaedt von Martens & Prahl Versicherungskontor aus Lübeck.

Mehr Liquidität

Viele Versicherer bieten derzeit – oft bis zum Jahresende – zinslose Prämienstundungen an. Sie müssen später nachgezahlt werden. Besser ist es, die Zahlweise der Prämie von der Jahreszahlung auf eine unterjährige Zahlung umzustellen. „Der Ratenzuschlag entfällt aus Kulanz“, sagt Jochen Brenner.

Fahrzeuge

Fahrzeuge, die aktuell nicht benötigt werden, können unbürokratisch abgemeldet werden – etwa per E-Mail. Eine behördliche Stilllegung wird nicht verlangt. Fast alle Kfz-Firmenversicherer bieten ihren Kunden die kostenfreie Ruheversicherung an. „Die Stilllegung erfolgt ab dem Tag der Meldung. Der Mitteilung sollte eine Liste beigefügt sein, auf der die amtlichen Kennzeichen und die Fahrzeugidentifizierungs-Nummer aufgeführt sind“, erläutert HDI-Sprecher Andreas Ahrenbeck. Der Ruheschutz umfasst die Haftpflichtversicherung, die Umweltschadensversicherung, die Teilkasko und einen Teilschutz aus der Vollkasko, wenn diese Policen im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung bestanden.

Betriebliche Krankenversicherung

Handwerksunternehmer können sie ruhen lassen. Die R+V Versicherung aus Wiesbaden ermöglicht dies etwa bis Ende des Jahres. Vorsicht: Das Ruhen des privaten Krankenzusatzschutzes für die Belegschaft bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht. Der Arbeitgeber muss hier „zwingend“ seine Mitarbeiter über das geplante Ruhen informieren. Möglich ist es, den Schutz weiterlaufen zu lassen, wenn der Mitarbeiter ihn selbst bezahlt.

Privater Gesundheitsschutz

Selbstständige, die privat krankenversichert sind, können derzeit bei sehr vielen Unternehmen ihren Schutz zeitweilig abspecken und in einen günstigeren, wenn auch leistungsärmeren Tarif umsteigen. Später können die Kunden ohne Risikoprüfung in ihren angestammten Tarif zurückkehren. „Ansprüche auf Nutzung der PKV-Sozialtarife werden dadurch nicht berührt und können immer noch genutzt werden“, erläutert Stefan Reker, Geschäftsführer des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Doch eine gute Lösung ist der Umstieg eigentlich nicht. „Gerade in der jetzigen Situation angesichts der Corona-Pandemie ist ein starker Krankenversicherungsschutz wichtig“, heißt es bei der Allianz. Daher wird derzeit auch von privaten Krankenversicherern überwiegend eine – zinslose – Beitragsstundung angeboten.

Forderungsausfälle absichern

Kreditversicherungen schützen davor, dass Lieferkredite, die Handwerker ihren Kunden gewähren, nicht bezahlt werden. Kommt es zu Forderungsausfällen oder längerfristigen Zahlungsverzögerungen, wird die Rechnung vom Kreditversicherer beglichen. Damit diese Leistung auch in der Pandemie erfolgen kann, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den in Deutschland tätigen Kreditversicherern einen Schutzschirm aufgespannt. Die Vereinbarung : Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro. Die Kreditversicherer überlassen dem Bund im Gegenzug 65 Prozent des Prämienaufkommens und tragen Ausfallrisiken, die über die Bundesgarantie hinausgehen. Teilnehmende Kreditversicherer sind Atradius, Coface, Euler-Hermes, R+V und Zurich. „Wir sind zuversichtlich, dass es nun einfacher wird, unversicherten Firmen wieder Angebote mit ausreichendem Versicherungsschutz vorlegen zu können“, sagt Heiko Walter, Kreditversicherungsmakler aus Aachen.

Betriebsunterbrechung durch Cyberschaden

Mit dem zwangsweisen Trend zum Homeoffice haben sich die Cybergefahren vervielfältigt. „Der Stillstand der EDV ist heute ein größeres Risiko als ein Feuerschaden“, warnt Makler Jochen Brenner. Cyberpolicen seien daher sinnvoll.

Notfallkoffer und Risikoschutz

Erkrankt der Chef schwer, muss der Betrieb weiterlaufen. Ein Notfallkoffer hilft. Er sollte aus einer Checkliste bestehen, die alle Punkte umfasst, die ein Ersatz-Chef benötigt, um den Betrieb weiterführen zu können. Auch eine Handlungsvollmacht und Passwörter sollten dort hinterlegt sein. Fallen zusätzliche Kosten für den Ersatz-Chef an, sichert eine Keyman-Police diese ab. Wir haben bei Versicherern nachgefragt, ob eine Corona-Erkrankung durch die Keyman- Police gedeckt ist. Die Antwort: „Es gibt keine besonderen Ausschlüsse betreffend Covid-19“, so Bernd Engelien von der Zurich. Schwere Folgeschäden sind somit abgesichert.

Risiken, die für Ihr Unternehmen existenziell sind

Handwerksbetriebe und ihre Risikolagen sind unterschiedlich. Doch alle Unternehmer sollten die aktuell veränderte Risikolage zum Anlass nehmen, um ihre Risiken zu identifizieren, zu minimieren und zu guten Konditionen zu versichern.

  • Sachschaden wie Brand, Rohrbruch, Unwetter
  • Computerausfall durch Virus oder Hackerangriff
  • Schwere Erkrankung, Quarantäne oder Tod des Chefs –> schlimmste Folge: Betriebsstopp
  • Haftung für Drittschäden –> schlimmste Folge: unbezahlbarer Schaden
Was können Sie tun?
  • Gesetzliche Vorgaben einhalten
  • Notfallplan/Notfallkoffer, falls der Chef ausfällt
  • Schadenverhütung: Brand- und Einbruchsschutz überprüfen
  • Datenschutz erhöhen
  • Risiken versichern
  • Sachversicherung mit Betriebsunter-brechungsschutz – notwendig
  • Betriebshaftpflicht – notwendig
  • Cyber- Police – sehr sinnvoll
  • Keymann- Police und private Krankenversicherung – sinnvoll
  • Firmenrechtsschutz – sinnvoll

Klärungsbedarf bei Betriebsschließungsversicherung

Viele Betriebe wurden aufgrund der Corona-Krise zeitweilig ganz geschlossen. Dafür haben einige Unternehmen eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) gekauft. Nun gibt es viel Streit darum, ob die Policen im Pandemie-Fall greifen.

Viele Assekuranzen wollen nur dann leisten, wenn die Schließung erfolgte, weil im Betrieb ein Mitarbeiter am Coronavirus erkrankt ist. Andere Versicherer sehen das anders: „Der Versicherungsfall wird nach unserer Einschätzung schon durch eine Allgemeinverfügung des jeweiligen Bundeslandes ausgelöst“, so Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender des Handwerkversicherers Münchener Verein. Auch der HDI aus Hannover unterscheidet nicht zwischen Einzel- und Allgemeinverfügung der Behörden. „Soweit in den Versicherungsbedingungen eine Anordnung der zuständigen Behörde gefordert wird, sind sämtliche Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfasst“, bestätigt Prof. Dr. Michael Fortmann vom Institut für Versicherungswesen an der Technischen Hochschule Köln . Damit dürften viele Unternehmen, die gegen leistungsunwillige Assekuranzen klagen, gestärkt werden. Derzeit können Handwerker keine BSV- Police abschließen. Doch sie sollen bald wieder auf den Markt kommen. „Wahrscheinlich wird der Leistungsumfang aber eingeschränkt“, sagt Thomas Haukje, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM).

Service: Diese Rechtsanwälte unterstützen beim Streit um die BSV-Police:
  • Michaelis Rechtsanwälte;
  • Dr. Sandhaus und Kollegen;
  • Wilhelm Partnerschaft;
  • mzs Rechtsanwälte;
  • Wirth–Rechtsanwälte;
  • Pilz Wesser & Partner;
  • Jöhnke & Reichow;
  • Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft.