Erste Produkte ab März 2022 Europa-Rente: So funktioniert die private Altersvorsorge "PEPP"

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Die Europa-Rente kommt. Die EU-Kommission hat die rechtliche Grundlage für das Pan-European Personal Pension Product („PEPP“) geschaffen. Ab März 2022 könnten erste Produkte in Deutschland verfügbar sein. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, fasst die wichtigsten Fakten zur Europa-Rente zusammen.

Die Europa-Rente kommt.
Die neue Europa-Rente "PEPP" ergänzt die Altersvsorsorge. - © Thomas Weißenfels - stock.adobe.com

Seit 2015 hat die Europäische Union an einer einheitlichen Rente gearbeitet, nun steht das Konzept - niedrige Kosten, eine Garantie und die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln - auch innerhalb Europas Grenzen - sind die verbraucherfreundlichen Eckpunkte der Europa-Rente . Grundsätzlich soll die Europa-Rente soll sechs verschiedene Anlagemöglichkeiten bieten. " Herzstück ist jedoch bei allen das Basis-PEPP. Diese Standardoption zeichnet sich durch niedrige Kosten aus: Gebühren sind auf ein Prozent des jährlich angesparten Kapitals begrenzt. Dazu zählen auch die Kosten für Beratung und Vertrieb", informiert Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH .

Zwei Garantie-Varianten

Das Basis-PEPP muss auch mit einer Garantie versehen sein. Für die Anbieter gibt es dabei zwei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Anlegertyp, kann das eine oder das andere die richtige Strategie für die Altersvorsorge sein:

  • Variante 1 hat eine Kapitalgarantie, bei der der PEPP-Sparer mindestens seine Investition zurückbekommt
  • Variante 2 hat eine Kapitalgarantie, bei der Instrumente zur Risikobegrenzung zum Einsatz kommen. "Das kann eine konservative Anlagestrategie oder auch eine „Lebenszyklusstrategie“ (Life-Cycle-Modell) sein", sagt Michael Hoppstädter.
Darüber hinaus kann der Altersvorsorge-Sparer nach fünf Jahren den Anbieter wechseln, wobei die Wechselkosten limitiert sind.

Start der neuen Produkte ab März 2022

Sobald die PEPP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, können die Anbieter erste Produkte auf den Markt bringen - voraussichtlich ab März 2022. Die Europäische Kommission hat die technischen Regulierungsstandards (RTS) für das Pan-European Personal Pension Product, kurz: PEPP, in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Diese RTS präzisieren Details der bereits im August 2019 verabschiedeten Verordnung zu dem auch als Europa-Rente bezeichnetem neuen Vorsorgeprodukt. Damit ist das gesamte Gesetzpaket nach Ende einer einjährigen Frist ab Veröffentlichung der RTS anwendbar. "In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des „Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften“, dessen erste Lesung am 26. März 2021 im Bundestag stattfand und das nun in verschiedenen Ausschüssen beraten wird", erklärt Hoppstädter.

Was noch ungeklärt ist

Vertrieb und Beratung sollen online erfolgen können: „Ob ein grundsätzlich beratungsintensives Thema wie die Altersvorsorge komplett online vertrieben werden kann, ist fraglich. Den klassischen Vertrieb über Banken, Versicherungsvertreter und –makler sehen wir bei PEPP nicht", zeigt sich Hoppstädter kritisch. "Das ist mit den vorgesehenen Kostendeckeln gar nicht machbar“, meint er.

Tatsächlich steht der Online-Vertrieb schon seit Beginn der PEPP-Entwicklung in der Diskussion . Dazu kommt die Frage nach der steuerlichen Förderung : "Ob und in welchem Umfang diese erfolgt, liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten", erklärt Hoppstädter . Das Bundesfinanzministerium habe sich bisher so positioniert, dass eine Förderung von PEPP möglich sei, wenn es dieselben Vorgaben erfülle, die für andere, in Deutschland geförderte Altersvorsorgeprodukte gelten. „Der rechtliche Rahmen steht. Wir sind gespannt, ob eher Banken, Investmentgesellschaften oder Versicherer Produkte dazu entwickeln und wie diese aussehen“, fasst der Longial Geschäftsführer zusammen. Auch die Behandlung der Beratungskosten ist noch nicht abschließend geklärt.

PEPP - so kam es zur Europa-Rente

Demografische Veränderungen, Rentenlücken, aber auch die Schwierigkeit, Altersvorsorgeprodukte über EU-Ländergrenzen hinweg mitzunehmen, veranlassten 2015 die EIOPA , die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung („European Insurance and Occupational Pensions Authority“), und die EU-Kommission, eine grenzüberschreitende Altersvorsorge in Angriff zu nehmen. Das Ergebnis ist PEPP: Das Pan-European Personal Pension Product soll zusätzlich zu bestehenden Vorsorgemöglichkeiten die EU-Bürger unterstützen, sich eine private Altersversorgung aufzubauen. Die Lösung wird grenzüberschreitend angeboten – daher auch die Bezeichnung „ Europa-Rente“. Das heißt für EU-Bürger: Wer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zieht, kann seinen Europa-Rente-Vertrag mitnehmen und dort, ohne den Anbieter wechseln zu müssen, weiter besparen. Sogenannte Regulierungsstandards stellen weitere Kernmerkmale wie Transparenzanforderungen, Anlagevorschriften und -optionen sowie das Wechselrecht sicher.

Über die Longial GmbH:

Die Longial GmbH in Düsseldorf, Zweigniederlassung Hamburg, berät Unternehmer zur betrieblichen Altersversorgung.