Berufskleidung Persönliche Schutzausrüstung: In welchen Fällen PSA wirklich Pflicht ist

Reicht die übliche Berufskleidung oder muss der Mitarbeiter Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen? Das hängt im ­Alltag nicht nur vom Risiko der Tätigkeit ab, sondern auch ­davon, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Prävention bereits ausgeschöpft sind. Was Chefs dazu wissen müssen.

Leicht und komfortabel: Mit der Multinormschutzkleidung Multi Protect Plus will Bierbaum-Proenen hohen Schutz, Tragekomfort und modernes Design verbinden.
Leichte und komfortable persönliche Schutzausrüstung: Mit der Multinormschutzkleidung Multi Protect Plus will Bierbaum-Proenen hohen Schutz, Tragekomfort und modernes Design verbinden. - © Bierbaum-Proenen

Ob Wanderschuh mit Profilsohle, warmer Pullover oder wasserdichte Jacke die Kleidung schmückt nicht nur, sie schützt auch den Träger. Was im Privatleben intuitiv beim Anziehen berücksichtigt wird, ist im Beruf eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers. Er muss aus den Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten ableiten, wo und wann die Mitarbeiter welche Schutzkleidung oder -ausrüstung tragen müssen. Im Gegensatz zum Privatleben gibt es im Job keinen Spielraum für Diskussionen: Zeigt die Gefährdungs­beurteilung, dass Persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss sie der Arbeitgeber zur Verfügung stellen und der Mitarbeiter muss sie auch tragen.

Angebot auswählen
und weiterlesen

  • Alle Artikel auf handwerk-magazin.de lesen
  • 4 Wochen für nur 1,00 € testen, danach 9,99 € / Monat
  • Monatlich kündbar

  • Alle Artikel auf handwerk-magazin.de lesen
  • Vorteilsangebot 99,99 € / Jahr
  • Jahresabo buchen und Geld sparen

Zugehörige Themenseiten:
Arbeitsschutz und Gesundheit, Ausstattung, Berufskleidung und Risikomanagement