Reicht die übliche Berufskleidung oder muss der Mitarbeiter Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen? Das hängt im Alltag nicht nur vom Risiko der Tätigkeit ab, sondern auch davon, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Prävention bereits ausgeschöpft sind. Was Chefs dazu wissen müssen.

Ob Wanderschuh mit Profilsohle, warmer Pullover oder wasserdichte Jacke – die Kleidung schmückt nicht nur, sie schützt auch den Träger. Was im Privatleben intuitiv beim Anziehen berücksichtigt wird, ist im Beruf eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers. Er muss aus den Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten ableiten, wo und wann die Mitarbeiter welche Schutzkleidung oder -ausrüstung tragen müssen. Im Gegensatz zum Privatleben gibt es im Job keinen Spielraum für Diskussionen: Zeigt die Gefährdungsbeurteilung, dass Persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss sie der Arbeitgeber zur Verfügung stellen und der Mitarbeiter muss sie auch tragen.

und weiterlesen
Arbeitsschutz und Gesundheit, Ausstattung, Berufskleidung und Risikomanagement