IT-Recht bei Bewertungsportalen Online-Bewertungen: So wehren Sie sich gegen schlechte Noten im Netz

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Welcher Handwerkschef hat sich nicht schon über negative Bewertungen im Internet geärgert – oder gar betrügerische Maschen erlebt. Zwei Betroffene berichten von ihren Erfahrungen, ein Jurist erklärt, welche rechtlichen Handhaben es gibt.

Manfred Axenbeck führt den gleichnamigen Schreinereibetrieb in Unterföhring bei München.
Manfred Axenbeck führt den gleichnamigen Schreinereibetrieb in Unterföhring bei München. - © Tanja Kernweiss

Manfred Axenbeck führt die Schreinerei Axenbeck GmbH in Unterföhring bei München seit 1990. „Damals steckte das Internet noch in den Kinderschuhen“, erinnert sich der Handwerkschef, der heute ein Team von über 25 Schreinergesellen und -meistern sowie fünf Verwaltungsfachkräften führt. „Wir sind bekannt für solide Leistung, daher sind unsere Kunden in der Regel zufrieden mit uns.“ Über die Axenbeck GmbH findet man entsprechend fast ausschließlich positive Kommentare im Netz. Mitte Oktober etwa schrieb ein zufriedener Kunde via Google: „Einbaumöbel in Perfektion, ich bin begeistert und froh, mich für die Firma entschieden zu haben. Jederzeit wieder und nur zu empfehlen.“ Allerdings hat der Chef es immer wieder auch mit negativen Online-Bewertungen zu tun. „Und die haben es manchmal ganz schön in sich“, erklärt der Firmeninhaber. Ärgerlich sei auch, dass dies das Google-Ranking ungünstig beeinflusst. Aktuell wird Axenbecks Betrieb mit 3,7 Sternen bewertet.

Die Axenbeck GmbH ist vorwiegend im Großraum München tätig. „Unsere Werkstatt umfasst etwa 600 Quadratmeter, ausgestattet sind wir mit neuesten Maschinen“, sagt der Handwerksunternehmer nicht ohne Stolz. Sechs voll ausgestattete Lieferfahrzeuge schickt er durch die Stadt und zählt sowohl Privatkunden als auch große Hausverwaltungen und Firmen zu seinem Kundenkreis.