Wer als Privatinvestor in neuen klimafreundlichen Mietwohnraum investiert, profitiert von zusätzlichen Steuervorteilen. In vier Jahren können Sie insgesamt bis zu 38,5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten abschreiben. So funktioniert der Steuerbonus für Vermieter.

Nach dem Erfolg der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für den Mietwohnungsbau für Gebäude mit Bauanträgen zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 hatte der Gesetzgeber neue steuerliche Anreize geschaffen, um den Bau zusätzlicher klimafreundlicher Mietwohnungen zu fördern. Ein Instrument ist die Erweiterung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau.
„Vermieter können befristet für vier Jahre je fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung abschreiben – zusätzlich zu der bereits geltenden linearen Sonderabschreibung von drei Prozent“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Tim Florian Metzmeier von der Kanzlei Winheller. „Damit lassen sich in den ersten vier Jahren insgesamt bis zu 32 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend machen.“
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