Um Energie zu sparen, durfte die Lufttemperatur in Arbeitsstätten seit 1. September 2022 unter die vorherigen Grenzwerte sinken. Möglich machte das die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Das ist vorbei. Was Arbeitgeber zum Start in die kalte Jahreszeit zu Temperaturvorgaben in Innenräumen und beim Arbeiten im Freien wissen sollten.

Warm anziehen hieß es im Winter 2022/23 für viele in Innenräumen beschäftigte Mitarbeiter. Durch die Energieeinsparverordnung hatte die Bundesregierung den Betrieben befristet bis Ende April 2023 die Möglichkeit eröffnet, die Temperaturen im Innenbereich unter die bisher in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Grenzwerte abzusenken. Seit Mai 2023 und damit auch in diesem Winter gelten nun wieder die ursprünglichen Grenzwerte.
Carinia Jehn, stellvertretende Leiterin des Sachgebiets Innenraumklima bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), weist darauf hin, dass es bei allem Engagement für das Energiesparen auf keinen Fall ratsam ist, die vorgegebenen Mindesttemperaturen zu unterschreiten: „Ist das Behaglichkeitsempfinden der Beschäftigten gestört, fühlen sie sich unwohl, was wiederum gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit sich bringen kann."
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